Gelsenkirchen ist eine von 18 Kommunen, die am LWL-Projekt »Lokale Alkoholpolitik – von den Besten lernen« teilnimmt. Für Wolfgang Heinberg, der als Mitglied der LWL-Landschaftsversammlung an der Beratung des Projektvorhabens im LWL-Gesundheitsausschuss beteiligt war, ist das eine wichtige Entscheidung, die jetzt auch kommunale Entscheidungen und Beratungen nachfolgen lassen muss. Heinberg: »Deutschland nimmt seit vielen Jahren einen Spitzenplatz in Sachen Alkoholkonsum ein. Auch in Gelsenkirchen stellt uns diese Problematik immer wieder vor Herausforderungen. Und deswegen muss eine lokale Alkoholpolitik auch Thema in unseren politischen Gremien werden, denn mit dem Thema und seinen Auswirkungen haben z.B. auch der kommunale Ordnungsdienst, der erzieherische Jugendschutz oder verschiedene Gesundheitsdienste zu tun.«

Die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag setzt sich dafür ein, dass zukünftig in Hessen zwischen 22 und 5 Uhr im Einzelhandel (inklusive Tankstellen und Kioske) kein Alkohol mehr verkauft werden darf. Dazu haben die Sozialdemokraten einen Gesetzentwurf zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes eingebracht, der die Verkaufszeiten analog einer bestehenden Norm in Baden-Württemberg, die noch von der Landesregierung aus CDU und FDP beschlossen worden sei, regelt. Diese Forderung entspreche auch der Position des Hessischen Städtetags.

Neun von zehn Menschen in Deutschland sind dafür, dass Alkoholgenuss in Bussen und Bahnen verboten wird. Das ergab eine repräsentative Umfrage von tns emnid. Die Meinungsforscher hatten im Auftrag des Internetportals »alkoholpolitik.de« wissen wollen, wie die Bevölkerung der Bundesrepublik praktische Ansätze beurteilt, die den Alkoholkonsum von Kindern und Jugendlichen eindämmen könnten.

Wie die Erwachsenen den Jugendlichen das Erlernen eines maßvollen Umgangs mit Alkohol erschweren zeigt Theo Baumgärtner, Leiter des Büros für Suchtprävention der Hamburgischen Landesstelle für Suchtfragen.

»Wir müssen uns im Klaren darüber sein, dass die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen im Wesentlichen von den Erwachsenen geschaffen werden und dass die nachwachsende Generation sich in ihrem Handeln zunächst einmal an dem orientiert, was sie vorfindet. Insofern stellen das Konsumverhalten der Jugendlichen und deren Motive im Kontext exzessiven Alkoholgebrauchs keine substanzielle Abweichung von den in der Erwachsenenwelt geltenden Trinknormen und Konsumformen dar«

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