Auf dieser Website des Bundesverbands der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände können unzureichende Kennzeichnungen gemeldet werden. Die Meldung wird geprüft und der Hersteller um eine Stellungnahme gebeten. Meldung, Einschätzung der Verbraucherzentrale und Stellungnahme des Herstellers werden auf der Website veröffentlicht.
Alkohol muss leicht erkennbar sein
Viele Lebensmittel enthalten Alkohol, ohne dass Käufer*innen damit rechnen. Besonders häufig steckt Alkohol in Süßigkeiten, Desserts und Fertiggerichten. Aber auch in Salatdressings, Feinkostsalaten und Konfitüren befindet sich gelegentlich Alkohol.
Alkoholhaltige Zutaten sind zwar im Zutatenverzeichnis zu finden. Dort werden sie aber unter ihren handelsüblichen Bezeichnungen aufgeführt. Dadurch kann sich Alkohol hinter vielen unterschiedlichen Begriffen wie »Arrak«, »Cognac«, »Maraschino«, »Marc de Champagne«, »Cointreau« oder »Calvados« verbergen.
Für Menschen, die Alkohol beispielsweise aus gesundheitlichen oder religiösen Gründen meiden wollen, ist die Lebensmittelauswahl deshalb mühsam. Sie müssen vor dem Kauf sämtliche Zutatenlisten vollständig und sorgfältig lesen. Schnell kann dabei eine alkoholhaltige Zutat »durch die Lappen gehen«, wenn einem Käufer die Bezeichnung nicht bekannt ist.
Zudem können auch über Aromen geringe Mengen Alkohol in Lebensmittel gelangen, ohne dass das für Kund*innen erkennbar ist.
Diese Situation ist sehr unbefriedigend. Regelmäßig gehen Anfragen und Produktmeldungen dazu auf Lebensmittelklarheit ein, zum Beispiel von besorgten Eltern.
Dabei wäre das Problem leicht zu beheben, wenn auf alkoholhaltigen Lebensmitteln ein deutlich sichtbarer und leicht auffindbarer Alkohol-Hinweis stehen müsste.
Eine nicht-repräsentative Umfrage auf Lebensmittelklarheit.de vom Dezember 2012 bis 2013 ergab, dass sich 80 Prozent der Teilnehmer*innen solch einen Hinweis wünschen.
Lebensmittelklarheit.de fordert den Gesetzgeber auf, Rechtsvorschriften für einen verpflichtenden Alkohol-Hinweis auf alkoholhaltigen Lebensmitteln zu schaffen.