Hauptzweck der Testkäufe ist die Prävention. Sie sollen das Verkaufspersonal auf das Verbot der Abgabe von alkoholischen Getränken an Jugendliche unter 16 respektive 18 Jahren aufmerksam zu machen. In Ermangelung einer gesetzlichen Grundlage können die Ergebnisse dieser Käufe nicht als Beweismittel in Strafverfahren verwendet werden oder zur Verhängung einer Geldstrafe führen. Ihnen können jedoch Verwaltungsmaßnahmen wie die Rücknahme des Wirtepatents folgen. Testkäufe werden sowohl von privaten Institutionen als auch von den Behörden durchgeführt. Die Eidgenössische Zollverwaltung veröffentlicht jährlich einen Bericht über die Praxis der Alkoholtestkäufe in der Schweiz.
Initiative für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Alkohol- und Nikotin-Marketing
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Mit freundlicher Empfehlung des Teams Alkoholpolitik(www.alkoholpolitik.de, E-Mail ) der Guttempler in Deutschland e.V., Adenauerallee 45, 20097 Hamburg Telefon 040 – 28 40 76 99-0, E-Mail www.guttempler.de