Von einigen Ausnahmen abgesehen muss Alkohol in Lebensmitteln gekennzeichnet werden. Allerdings kann sich das Suchtmittel hinter einer Vielzahl von Namen verbergen. Während man Namen wie Rum, Wein, Likör oder Weinbrand durchaus mit Alkohol verbindet, sind Bezeichnungen wie Ethanol, Grand Marnier, Calvados oder Rosenwasser subtiler. Wird Alkohol nur als »technischer Hilfsstoff« verwendet – beispielsweise als Lösungsmittel für Aromen – muss er gar nicht gekennzeichnet werden. Ein Beispiel hierfür ist die Marzipan-Zutat Rosenwasser. Auch in lose verkauften Lebensmitteln, beim Bäcker, in der Eisdiele oder im Restaurant besteht keine Kennzeichnungspflicht für Alkohol.

Auch viele Fruchtsäfte und andere fruchthaltige Produkte können Alkohol enthalten. Der Fruchtzucker im Obst vergärt von Natur aus zu Alkohol. Dieser muss nicht gekennzeichnet werden, da er erst nach dem Abfüllen entsteht. Vor allem in angebrochenen Saftpackungen können sich nennenswerte Mengen Alkohol bilden. Steigt der Gehalt über ein bis zwei Prozent, merkt man dies an einem leicht vergorenen Geschmack. Auch in Kefir oder Kombucha entsteht durch den natürlichen Gärungsprozess Alkohol, der nicht gekennzeichnet werden muss.

Nicht nur in Torten, Pralinen und pikanten Fertiggerichten steckt Alkohol, auch zahlreiche Süßigkeiten, zu denen Kinder gerne greifen, sind davon betroffen. Besonders in cremigen Schnitten, kuchenähnlichen Snacks und Pralinen findet sich die hochprozentige Zutat. Der Alkohol soll den Geschmack der Produkte aufwerten und für eine bessere Haltbarkeit sorgen. Die Süßwarenindustrie rechtfertigt den hochprozentigen Zusatz mit der leichten Verderblichkeit ihrer süßen Riegel. Wird Alkohol als Konservierungsmittel zugesetzt, muss er gemäß der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung auf der Verpackung angegeben sein. Anders verhält es sich jedoch, wenn Alkohol als Lösemittel für Aromen und Fruchtauszüge verwendet wird. Bei Produkten mit diesen Zusätzen muss er nicht auf der Zutatenliste erscheinen.

Vertreter der Süßwarenindustrie halten die geringen Alkoholmengen in ihren Schnitten und Riegeln für unbedenklich. Schließlich würden Kinder auch Fruchtsäfte trinken, die Spuren von Alkohol enthalten können.

Das Forschungsinstitut für Kinderernährung in Dortmund dagegen spricht sich strikt gegen Alkohol in Speisen für Kinder und Jugendliche aus. Der Nachwuchs sollte auf keinen Fall an den Geruch und Geschmack von Alkohol gewöhnt werden, der bei vielen Süßigkeiten – anders als beim Saft – deutlich zu riechen und zu schmecken sei. Die Schwelle für die Wahrnehmung von Alkohol wird zwischen 0,2 und 0,5 % angesiedelt. Eine vom Öko-Test-Magazin in Auftrag gegebene Untersuchung von 16 Schokoriegeln und Waffelschnitten ergab, dass die Hälfte der Süßigkeiten Alkoholmengen von 0,18 bis 0,69 % enthielt. Ob diese Konzentrationen gesundheitlich bedenklich sind und was sie im kindlichen Stoffwechsel bewirken ist noch ungeklärt.

Die Verbraucher-Zentralen warnen ebenfalls vor den alkoholhaltigen Süßigkeiten, da sich Kinder schleichend an den Geschmack gewöhnen können und die Hemmschwelle »richtigen« Alkohol auszuprobieren, herabgesetzt wird. Sie kritisieren die lückenhafte Deklaration und fordern – wie die Guttempler – eine generelle und eindeutige Kennzeichnung des Alkoholgehaltes von Lebensmitteln.

Warnhinweise

Warnhinweis: Kein Alkohol für Schwangere

Verbraucherzentralen fordern zudem, dass alkoholhaltige Produkte wie auch die Werbung dafür mit dem Warnhinweis »Regelmäßiger Alkoholkonsum gefährdet Ihre Gesundheit« versehen werden müssen. 79 % der Europäer befürworten laut einer Eurobarometer-Umfrage von 2007 Warnhinweise auf Alkoholflaschen und Anzeigen, um Schwangere und Autofahrer von den Gefahren des Alkoholkonsums zu warnen. In Frankreich ist der nebenstehende Warnhinweis – alternativ der Text »Der Konsum von alkoholhaltigen Getränken während der Schwangerschaft kann selbst in geringen Mengen schwere Konsequenzen für die Gesundheit des Kindes nach sich ziehen« – seit 2007 Pflicht. 2011 starteten Interessenverbände für die Belange von FAS-geschädigten Kindern eine europaweite Unterstützungskampagne für diese Warnhinweise.