Öffentlicher Personennahverkehr
Bild von Michael Gaida auf Pixabay
Etliche Unternehmen des öffentlichen Personennahverkers versuchen mittels Alkoholverbot Belästigungen anderer Fahrgäste und Vandalismus zu verringern. Nach den Regeln vieler Beförderungsbedingungen dürfen schon seit Längerem stark alkoholisierte Personen, die eine Gefahr für sich und andere darstellen, die öffentlichen Verkehrsmittel des jeweiligen Unternehmens bzw. Verkehrsverbunds nicht benutzen. Diese Regelungen wurden in einigen Städten ausgeweitet, so dass auch der Konsum von Alkohol in den Fahrzeugen verboten ist.
Dies gilt in Deutschland in der Rheinbahn (seit 1. Juli 2007), DSW 21, BOGESTRA, HCR, Vestische Straßenbahnen (alle seit Juni 2008), im Verkehrsverbund Stuttgart (seit 1. Januar 2009), bei der Münchner Verkehrsgesellschaft (1. August 2009), bei der metronom Eisenbahngesellschaft (seit 15. November 2009), den Nürnberger Verkehrsbetrieben (seit 2011) und bei der Duisburger Verkehrsgesellschaft (seit 18. März 2011).