Blick in den Konferenzraum der Anhörung am 3. März 2021

Dies konstatierte Frauke Fölsche von NACOA Deutschland angesichts eines Drittels der rund 3 Millionen Kinder und Jugendlichen, die in suchtbelasteten Familien aufwachsen, und später selbst eine eigene Suchtgeschichte entwickeln. Anlass war eine Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages zur Alkoholprävention, die heute nachmittag stattfand.

Als besonders wirksam sieht NACOA die Maßnahmen in Kombination mit einem Alkoholwerbeverbot.«
Frauke Fölsche, NACOA

Leerer Plenarsaal des Bundestags, von oben durch die gläserne Reichtstagkuppel gesehen

Weinköniginnnen küren, zu Botschafter*innen des Bieres ernannt werden, Oktoberfest-Eröffnungen, dort sind Politiker*innen gern in der ersten Reihe dabei – und kein Parteitag findet ohne Sponsoring durch Alkoholproduzent*innen statt. Wenn es jedoch um unbeliebte Entscheidungen zum gesundheitlichen Schutz der Bevölkerung vor Alkoholschäden geht, bleibt der Plenarsaal eher leer.

Am 3. März 2021 findet um 14.30 Uhr jedoch eine öffentliche Anhörung zu zwei Anträgen der Opposition statt, die sich mit dem unbequemen Thema Alkohol befassen:

Reichtstagsgebäude mit Herzrhythmus-Kurve im Vordergrund

Vergangenen November haben Abgeordnete der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen den Antrag

gestellt, zu dem der Bundestag im ersten Satz beschließen möge:

»Alkohol wird in Deutschland mit Geselligkeit, dem gemütlichen Feierabendbier oder großen Volksfesten assoziiert.«

Diese vermutlich humoristisch gemeinte Einleitung dürfte allerdings das einzige sein, dem Abgeordnete aller Fraktionen einmütig zustimmen werden – nur bedarf es dazu wirklich eines Bundestags-Beschlusses?

Am 3. März findet nun eine öffentliche Anhörung zu diesem sowie einem FDP-Antrag zum Thema Fetales Alkoholsyndrom (FAS) statt, die auch live im Internet verfolgt werden kann.