Leerer Plenarsaal des Bundestags, von oben durch die gläserne Reichtstagkuppel gesehen

Weinköniginnnen küren, zu Botschafter*innen des Bieres ernannt werden, Oktoberfest-Eröffnungen, dort sind Politiker*innen gern in der ersten Reihe dabei – und kein Parteitag findet ohne Sponsoring durch Alkoholproduzent*innen statt. Wenn es jedoch um unbeliebte Entscheidungen zum gesundheitlichen Schutz der Bevölkerung vor Alkoholschäden geht, bleibt der Plenarsaal eher leer.

Am 3. März 2021 findet um 14.30 Uhr jedoch eine öffentliche Anhörung zu zwei Anträgen der Opposition statt, die sich mit dem unbequemen Thema Alkohol befassen:

Reichtstagsgebäude mit Herzrhythmus-Kurve im Vordergrund

Vergangenen November haben Abgeordnete der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen den Antrag

gestellt, zu dem der Bundestag im ersten Satz beschließen möge:

»Alkohol wird in Deutschland mit Geselligkeit, dem gemütlichen Feierabendbier oder großen Volksfesten assoziiert.«

Diese vermutlich humoristisch gemeinte Einleitung dürfte allerdings das einzige sein, dem Abgeordnete aller Fraktionen einmütig zustimmen werden – nur bedarf es dazu wirklich eines Bundestags-Beschlusses?

Am 3. März findet nun eine öffentliche Anhörung zu diesem sowie einem FDP-Antrag zum Thema Fetales Alkoholsyndrom (FAS) statt, die auch live im Internet verfolgt werden kann.

Startbild des Youtube-Beitrags mit Nathalie Stüben

Die deutsche Politik weiß, was helfen würde. Die Maßnahmen sind bekannt. Dass sie wirken, ist erwiesen. Und trotzdem tut sie kaum etwas, um schädlichen Alkoholkonsum einzudämmen. Welche Stellschrauben es gäbe und warum es so schwierig ist, an ihnen zu drehen, darüber spricht Nathalie Stüben, Autorin des Blogs und Podcasts »Ohne Alkohol mit Nathalie« mit dem ehemaligen Geschäftsführer der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen, Rolf Hüllinghorst.