In seiner 1057. Sitzung hat der Bundesrat am vergangenen Freitag einem Entschließungsantrag zur Änderung des Jugendschutzgesetzes zugestimmt, um das »begleitete« Alkoholtrinken abzuschaffen. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorzubereiten. Niedersachsens Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi zeigte sich zufrieden.
Ich befürworte die beantragte Änderung des Jugendschutzgesetzes ausdrücklich. Der Antrag ist ein guter und wichtiger Schritt und ich freue mich, dass so viele Länder mitgezogen sind. Immerhin belegen Studien, dass mehr als zwei Drittel der Erwachsenen im Alter von 18 bis 64 Jahren in den letzten 30 Tagen Alkohol konsumiert haben. Ein Drittel berichten von einer Episode des sogenannten Rauschtrinkens. Diese Zahlen zeigen, dass der Konsum von Alkohol im Leben vieler Menschen normal ist. Die negativen Auswirkungen des Alkoholkonsums spielen für die meisten Menschen häufig eine untergeordnete Rolle. Dabei ist der Konsum von Alkohol einer der größten Risikofaktoren für Herz-, Krebs- und Lebererkrankungen sowie vorzeitige Sterblichkeit.«

»Gleichzeitig wird der Grundstein für den Alkoholkonsum im Erwachsenenalter in der Regel in der Jugend gelegt. Es ist unsere Aufgabe, unsere Heranwachsenden besser vor den kurz- und langfristigen Gefahren, die mit dem Alkoholkonsum einhergehen, zu schützen. Jugendlichen darf nicht suggeriert werden, dass Alkohol trinken harmlos ist. Die Regelung des begleiteten Alkoholtrinkens ab 14 Jahren muss deshalb dringend aus dem Jugendschutzgesetz gestrichen werden.«
Darüber hinaus rief Philippi dazu auf, sich mit weiteren verhaltenspräventiven Maßnahmen auseinanderzusetzen, um die ständige Verfügbarkeit von Alkohol zu verringern. Dazu zählen etwa ein Umdenken bei Preisgestaltung und Besteuerung sowie eine Begrenzung der Verkaufsstellen.
Mir geht es um eine andere, veränderte Alkoholpolitik, die die Gesundheit von Menschen an die erste Stelle setzt.«
Dr. Andreas Philippi
Endet die Erlaubnis für elterliche Fehlentscheidungen?
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach erwägt, das sogenannte »betreute Alkoholtrinken« für Jugendliche unter 16 Jahren in Gaststätten abzuschaffen. Das deutsche Jugendschutzgesetz gehört zu den liberalsten Alkoholgesetzen der Welt. Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren dürfen unter Aufsicht von Eltern oder Erziehungsberechtigten Bier, Wein und weinhaltige Getränke konsumieren. Dahinter steht das von der Alkoholindustrie favorisierte Konzept, dass es besser sei, einen »verantwortungsvollen Umgang« mit Alkohol zu vermitteln, als ihn zu verbieten.
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Bremen will Jugendliche besser schützen und das »begleitete« Alkoholtrinken entsorgen
Vierzehnjährige, die mit Erlaubnis ihrer Eltern im Lokal Alkohol trinken: Das soll es nach dem Willen einer großen Mehrheit der Bremischen Bürgerschaft bald nicht mehr geben. Gemeinsam mit der CDU haben die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und Linken eine Bundesratsinitiative beschlossen, die das Aus für das sogenannte »begleitete Alkoholtrinken« bewirken soll. Ziel ist eine entsprechende Änderung des Jugendschutzgesetzes.
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Quelle: Presseinformation Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung