
Nikotinbeutel sind in Deutschland als Lebensmittel eingestuft und dürfen aufgrund ihres hohen Nikotingehalts nicht in den Verkehr gebracht werden. Aktuell betreiben die Hersteller*innen intensive Lobbyarbeit, um diese Produkte als Tabakprodukte zu kategorisieren. Das würde ihnen einen neuen, legalen Markt eröffnen. Eine aktuelle Veröffentlichung des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) erläutert, warum das bestehende Verbot eines suchterzeugenden Produkts im Sinne des Jugendschutzes und des vorbeugenden Gesundheitsschutzes sinnvoll ist und erhalten bleiben sollte.

Frisch wie Kaugummi, unauffällig wie Bonbons, modern verpackt und anregend wie Zigaretten: Das macht die kleinen, mit Aromen und Nikotin versetzten Beutel zu attraktiven Lifestyle-Produkten – auch für eine junge Kundschaft. Neben der Neugier nennen Jugendliche und junge Erwachsene die Aromen und den diskreten Gebrauch als wichtigste Gründe, Nikotinbeutel zu verwenden. In Deutschland haben rund sechs Prozent der Jugendlichen und 19 Prozent der jungen Erwachsenen schon einmal Nikotinbeutel ausprobiert.
Die Beutel enthalten teilweise sehr hohe Mengen an Nikotin, die auf der Verpackung oft nicht oder nur unzureichend gekennzeichnet sind. Dadurch bleibt den Konsument*innen der Nikotingehalt verborgen. Die Folgen sind: Überdosierung, Vergiftungserscheinungen und eine Unterschätzung des Risikopotenzials. Die Hersteller*innen konzipieren diese Produkte so, dass sie ein hohes Abhängigkeitspotenzial haben. Insbesondere für Jugendliche ist Nikotin hochproblematisch, da es neben seiner abhängig machenden Wirkung auch Entwicklungsprozesse des jugendlichen Gehirns nachhaltig beeinflussen kann – mit langfristigen Folgen.
Das Verkaufsverbot für Nikotinbeutel in Deutschland dient dem Jugendschutz und dem vorbeugenden Gesundheitsschutz.«
Ute Mons, DKFZ
»Es macht die Produkte weniger präsent und verhindert, dass die Hersteller*innen sie als attraktive, trendige Lifestyle-Produkte an ein junges Publikum vermarkten.«
Daher üben die Hersteller*innen hohen Druck auf die Politik aus, um eine Einstufung der Nikotinbeutel als Tabakprodukte zu erreichen. Dadurch soll ein legaler Markt für ein Produkt eröffnet werden, das ein junges Publikum anspricht. Junge Konsument*innen sind die Kundschaft von morgen – insbesondere, wenn es sich um ein suchterzeugendes Produkt handelt.
Um zu verhindern, dass Nikotinbeutel als vermeintlich harmlose und trendige Lifestyle-Produkte auf den Markt gelangen, fordert das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) die politischen Entscheidungsträger*innen dazu auf, sich dem Lobbydruck der Hersteller*innen zu widersetzen und das bestehende Verbot, Nikotinbeutel in den Verkehr zu bringen, aufrechtzuerhalten und rechtlich durchzusetzen – insbesondere zum Schutz der Jugend.
Welttag ohne Tabak: Klare Mehrheit für Standardverpackungen

Für die Einführung von Einheitsverpackungen für Tabakprodukte und E-Zigaretten sprechen sich 64 Prozent der Befragten aus. Das geht aus einer aktuellen, bundesweiten Umfrage des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) anlässlich des Weltnichtrauchertags am 31. Mai hervor.
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Kinder und Jugendliche vor Marketing für Tabak und verwandte Produkte schützen

Im Rahmen der Initiative »Kinder ohne Alkohol und Nikotin« fordert das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) die Bundesregierung auf, den Koalitionsvertrag einzuhalten und Kinder und Jugendliche besser vor Tabakmarketing zu schützen. Mit einem Policy Brief liefert es dafür wissenschaftlich fundierte Argumente.
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Quelle: Pressemitteilung des DKFZ
