Die deutsche Regierung plant die Legalisierung von Cannabis. Erwachsene sollen die Droge für den psychoaktiven Gebrauch legal erwerben können. Das Nordische Netzwerk für Alkohol- und Drogenpolitik (NordAN) ist besorgt, dass die Entscheidung die Präventionsbemühungen in den Nachbarländern Deutschlands behindern könnte. Es hat daher einen Brief an die nordischen und baltischen Ministerien und Minister:innen geschrieben, in dem es sie zum Handeln auffordert.
»Schließlich sind Staaten heute keine einsamen Inseln. Wie einzelne Länder handeln, wirkt sich auch auf andere Länder aus«, sagt Peter Moilanen, Direktor des Narcotics Policy Centre (NPC) und Vorstandsmitglied von NordAN. Er sieht auch Risiken für Schweden.
Im Grunde genommen kann dies den Konsum steigern. Wenn man in Deutschland legal Cannabis kaufen kann, ist es nicht so schwierig, es über die Grenze nach Schweden zu bringen. Längerfristig stellt die Normalisierung das größte Risiko dar. Manche werden denken, dass wir das Gleiche tun sollten, was Deutschland getan hat. Der Druck wird zunehmen.«
Peter Moilanen, NordAN
In dem Schreiben weist Nordan darauf hin, dass eine solche Gesetzesänderung, wie sie in Deutschland vorgeschlagen wird, gegen die UN-Drogenkonvention verstößt. Demnach sollten sowohl die Herstellung als auch der Verkauf von Cannabis verboten bleiben.
»Die Idee der UNO ist, dass die Länder zusammenkommen und stärker werden. Es gibt keine Sanktionen gegen diejenigen, die gegen das Übereinkommen verstoßen, sondern vielmehr eine Haltung, Vereinbarungen nicht zu brechen.«
Im Prinzip gilt ein in einem Land zugelassenes Produkt als in allen Ländern zugelassen«,
Peter Moilanen, Nordan
Die EU-Vorschriften können da strenger sein. »Im EU-Binnenmarkt sollte der freie Warenverkehr herrschen: Ein in einem Land zugelassenes Produkt sollte grundsätzlich in allen Ländern als zugelassen gelten. Dies hat der klassische Fall Cassis de Dijon vor dem Europäischen Gerichtshof deutlich gemacht. Damals dachte niemand über Cannabis nach, aber jetzt stellt sich die Frage, wie man es betrachten soll.«
Dem Schreiben zufolge würde sich die Gesetzesänderung auch auf das Schengener Abkommen auswirken, in dem sich die Länder verpflichtet haben, gegen die Herstellung, den Verkauf und die Drogenkriminalität vorzugehen.
Luxemburg hatte bereits Pläne für eine kommerzielle Legalisierung, änderte aber seine Meinung aufgrund von Schwierigkeiten bei der Vereinbarkeit mit dem Rechtsrahmen und dem Druck anderer Länder. Heimanbau war dort erlaubt, aber nicht mehr. Hoffentlich kommt auch Deutschland zu dem Schluss, dass das nicht möglich ist«, hofft Peter Moilanen.
Wie weit ist der deutsche Vorschlag gediehen?
»Zunächst hieß es, man wolle noch während der Legislaturperiode etwas unternehmen, aber irgendwo habe ich gelesen, dass man die Gesetzesänderung zum 1. Januar 2023 durchsetzen will. Ich glaube nicht, dass es so schnell gehen wird, obwohl klar ist, dass man sich beeilen will. Die deutsche Regierung wird mit 200 Expert:innen aus verschiedenen Bereichen zusammentreffen. Diese Anhörungen finden jetzt statt. Dann werden wir sehen, was sie sich einfallen lassen.«
Peter Moilanen ist dennoch optimistisch. »Deutschland hat die EU-Fahne hochgehalten und sich gut an Vereinbarungen gehalten.«
Ich glaube, eine Reihe von Ländern hält dies für keine gute Idee«,
Peter Moilanen, NordAN
Er hofft, dass das Schreiben von Nordan andere Länder zum Handeln veranlasst.
»Ich denke, dass eine Reihe von Ländern der Meinung sind, dass dies keine gute Idee ist und dass sie von einer Änderung in Deutschland betroffen wären. Die estnische Regierung hat in diesem Frühjahr erklärt, dass sie keine Legalisierung vornehmen wird. Das ist zwar nicht ganz dasselbe wie eine Stellungnahme gegen Deutschland, aber es ist immerhin etwas.«
Und sollte Deutschland die Änderung trotzdem durchführen, hofft er, dass Schweden sich dagegen wehren wird.
»Schließlich sind wir mit unserem Alkoholmonopol schon etwas Besonderes. Ich denke also, wir können uns auch dagegen wehren.«
Brief von NordAN herunterladen
Quelle: accent
Übersetzt mit www.DeepL.com