Moderne Supermarktkasse mit leerem Förderband, Barcode-Scanner mit rotem Licht und Monitor; im Hintergrund weitere Kassenreihen und Regale eines hellen Lebensmittelgeschäfts.

Seit Januar 2026 hat das Ordnungsamt Bremen an sechs Tagen Jugendschutzkontrollen mit Testkäuferinnen durchgeführt. Das Ergebnis ist zugleich ernüchternd und ermutigend. Bei 33 Betrieben, die zum ersten Mal kontrolliert wurden, wurden 29 Verstöße festgestellt. Dies entspricht einer Verstoßquote von rund 88 Prozent.

Die Geschäfte verkauften Tabakwaren oder Alkohol an Jugendliche, obwohl dies gesetzlich verboten ist. Bei sechs Betrieben, die bereits früher kontrolliert worden waren, wurde nur noch ein Verstoß festgestellt. Das zeigt: Die Kontrollen wirken.

Wir haben klare Regeln zum Verkauf von Alkohol. Ein Verkauf an Kinder und Jugendliche ist verboten. Deshalb kontrollieren wir regelmäßig und umfassend und setzen das Verbot konsequent durch.«
Dr. Eva Högl, Innensenatorin

Die Testkäufe fanden im gesamten Stadtgebiet, unter anderem in den Stadtteilen Mitte, Östliche Vorstadt, Gröpelingen, Hemelingen, Vahr, Osterholz, Schwachhausen, Neustadt, Vegesack und Blumenthal, statt. Ein Schwerpunkt lag dabei auf Vegesack. Damit setzte das Ordnungsamt einen Beschluss des Beirats Nord um, der verstärkte Kontrollen gefordert hatte. Als Testkäuferinnen kamen Auszubildende zum Einsatz, die eine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten absolvieren. Die Kontrollen wurden jeweils vom Ordnungsdienst unterstützt und abgesichert.

In allen Fällen wurden Bußgeldverfahren eingeleitet. Beim ersten Verstoß zahlen Betreiber*innen zwischen 1.000 und 2.500 Euro, Mitarbeiter*innen 500 Euro. Bei wiederholten Verstößen steigen die Bußgelder. Im schlimmsten Fall droht der dauerhafte Entzug der Gewerbeerlaubnis. Insgesamt sind Bußgelder von bis zu 50.000 Euro je Verstoß möglich.

Einige Verkäufer*innen begründeten die Verstöße damit, dass die Jugendlichen älter ausgesehen hätten oder dass ihnen die gesetzlichen Vorschriften nicht bekannt gewesen seien. Solche Begründungen ändern jedoch nichts: Das Bußgeldverfahren läuft in jedem Fall. Zusätzlich werden alle Betroffenen nach dem Testkauf noch einmal über das Jugendschutzgesetz aufgeklärt.

Das Ordnungsamt wird die Kontrollen in allen Stadtteilen regelmäßig fortsetzen.

Jugendliche kommen online problemlos an Alkohol

Junge Frau bei Online-Bestellung mit dem Smartphone

Gemäß der Auswertung aller Testkäufe an physischen Verkaufspunkten in der Schweiz haben Jugendliche im Jahr 2021 in rund einem Drittel der Fälle illegal Alkohol kaufen können. Die Maskenpflicht zeigt die Grenzen des Systems, bei dem das Personal selber abschätzen muss, ob jemand das zum Alkoholkauf erforderliche Alter erreicht hat.

Bei Bestellung übers Internet (Einzelhandel und Lieferdienste der Gastronomie) stieg die Quote der illegalen Verkäufe gar auf über 90 %. Hier finden die Jugendlichen praktisch freie Bahn für den Alkoholkauf vor, da der gesetzliche Rahmen noch nicht an diese Art des Verkaufs angepasst scheint.

Belgiens Einzelhändler*innen verkaufen Zigaretten und Alkohol an Minderjährige

Grüne Ladentür zu einem Kiosk in Gent, Belgien.
Bild von Maya Schwarzer bei Unsplash

Seit Beginn der belgischen Sommerferien führt die Abteilung »Inspektion von Konsumgütern« des Föderalen Öffentlichen Dienstes (FÖD) Volksgesundheit eine Kontrollkampagne zum Verkaufsverbot von Alkohol und Tabakwaren an Minderjährige durch. Dabei werden 26 minderjährige Schüler*innen als Testkäufer*innen eingesetzt. Die vorläufigen Ergebnisse sind bereits beunruhigend und werfen die Frage auf, ob die geltenden Gesetze eingehalten werden.

Die ersten Ergebnisse der Kampagne zeigen, dass mehr als 70 % der Einzelhändler*innen die Altersgrenze beim Verkauf von Tabak und E-Zigaretten nicht einhalten. Die meisten Verstöße gibt es in Supermärkten und Tankstellen (80 %).