Sie dienen zudem
- der Sensibilisierung des Verkaufspersonals, damit die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen beim Verkauf von alkoholischen Getränken eingehalten werden
- einer Veränderung der Abgabepraxis und der Schaffung eines neuen Bewusstseins für den Jugendschutz bei den Verkaufsstellen
- der Unterstützung des Verkaufspersonals und der Vermittlung der Botschaft, dass die Frage nach dem Alter und die Kontrolle des Ausweises zur Norm werden können
- der Einschränkung der Verfügbarkeit alkoholischer Getränke für Jugendliche, die das gesetzliche Mindestalter noch nicht erreicht haben
- der Sensibilisierung der Jugendlichen, der Eltern und der Öffentlichkeit zum Thema »Alkohol und Jugendschutz«.