Da hat ein Bürgermeister eine gute Idee. Es ärgert ihn, dass in seiner Gemeinde immer wieder Kinder und Jugendliche stark alkoholisiert aufgefunden werden, obwohl Ihnen Alkohol weder verkauft noch ausgeschenkt werden darf. Wer sind die Dealer? »Testen wir doch einmal, wie es bei uns mit den Geschäften aussieht, die Alkohol verkaufen. Halten sie sich an die Regeln?« dachte er.

Gesagt, getan: Jugendliche in die Läden geschickt, und in den meisten Fällen kamen sie mit Flaschen zurück, die ihnen nicht hätten verkauft werden dürfen. Das Ordnungsamt verschickte Bußgeldbescheide.

Aber da kam die Wende: Anstatt sie zu bezahlen, beschwerten sich die Unternehmer beim Landkreis, dass diese Maßnahme nicht zulässig sei. Und sie bekommen Recht. Bei den Testkäufen mit Kindern und Jugendlichen handele es sich um »Anstiftung zu einer Straftat«, denn nach dem Jugendschutzgesetz dürfte diesen Kindern und Jugendlichen kein Alkohol verkauft werden. Und jetzt wird vom Bürgermeister eine Ordnungsstrafe gefordert. (Inzwischen wurde das Verfahren aufgrund von Bürgerprotesten eingestellt.)

Was lernen wir daraus? Das Jugendschutzgesetz muss geändert werden. Vielleicht in einem ersten Schritt die grundsätzliche Auflage zur Vorlage von Ausweisen beim Alkoholkauf. Aber auch Testkäufe sollten zulässig sein, weil nur so eine effektive Kontrolle möglich ist.

Wenn Kinder und Jugendliche zu Lasten der Krankenkassen entgiftet werden müssen, haben sie den Alkohol immer von Erwachsenen und durch Erwachsene erhalten. Das wird nie ganz zu verhindern sein. Aber gesetzliche Vorschriften sind einzuhalten, und das werden sie nur, wenn kontrolliert wird. Hier ein brauchbares Instrument zu schaffen, das kann doch nicht so schwer sein, oder?