Der Nationalrat konnte sich heute nicht zu einer verfassungskonformen Umsetzung der Volksinitiative «Kinder ohne Tabak» durchringen. Die Trägerschaft ist enttäuscht, dass die Beratung des revidierten Tabakproduktegesetzes nun in die Verlängerung gehen muss.
Der Verfassungsauftrag war mit der Annahme der Volksinitiative »Kinder ohne Tabak« vor zwei Jahren klar: Die Bestimmung muss
jede Art von Tabakwerbung, die Kinder und Jugendliche erreicht«
umfassen. Trotzdem konnte sich der Nationalrat heute nicht zu einer verfassungskonformen Variante durchringen. Bei den entscheidenden Anträgen machten jeweils nur wenige Stimmen den Unterschied aus. Angesichts des klaren Entscheids von Volk und Kantonen ist dies sehr enttäuschend.
Bereits der Ständerat hatte als Erstrat eine in mehreren Punkten verfassungswidrige Fassung des Tabakproduktegesetzes verabschiedet: In der Folge haben namhafte Verfassungsrechtler und auch das Bundesamt für Justiz ihre Bedenken geäußert und die verfassungswidrigen Änderungen benannt. Die heutigen Entscheide des Nationalrates werden vom Trägerverein der Initiative »Kinder ohne Tabak« mit Missfallen zur Kenntnis genommen.
Es ist bedenklich, dass eine knappe Mehrheit des Nationalrates einen so klaren Volks- und Verfassungsauftrag nicht umsetzen will. Jetzt haben sie die Chance, in der Verlängerung nachzubessern«, kommentiert Hans Stöckli, Präsident des Vereins ›Kinder ohne Tabak‹, den Entscheid.
Parlament versucht sich am Volkswillen vorbeizumogeln
Auf den Tag genau vor zwei Jahren haben Volk und Kantone die Initiative »Kinder ohne Tabak« an der Urne angenommen. Doch nun droht die verfassungskonforme Umsetzung am neu gewählten Parlament zu scheitern. Insbesondere bei Promotion und Sponsoring will die Gesundheitskommission des Nationalrats Ausnahmen machen, die laut Rechtsexpert*innen klar verfassungswidrig sind.
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Das Parlament hält mit dem Volkswillen nicht Schritt
Mit dem deutlichen Ja zur Initiative »Kinder ohne Tabak« hat die Schweizer Bevölkerung gezeigt, dass sie genug hat von der Tabakwerbung, die Jugendliche in die Sucht treibt. Ebenso deutlich war das Nein der Genossenschafter*innen zum Alkoholverkauf in der Migros.
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Verkaufsförderung im öffentlichen Raum ist Werbung
Die willkürliche Ausnahme von mobilem Verkaufspersonal an öffentlichen Orten, an denen sich Minderjährige aufhalten, von der Verfassungsbestimmung ist inakzeptabel: Verkaufsförderung ist eine der wirksamsten Formen der Werbung und muss zwingend eingeschränkt werden. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Streichung von Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe c ist verfassungswidrig – daran lassen der Verfassungstext und mehrere Rechtsgutachten keinen Zweifel. Mit der Ablehnung in der Schlussabstimmung erhält das Parlament nochmals die Chance, diesen und weitere Fehlentscheide (unter anderem willkürliche Einschränkung des Begriffs »Werbung«, Aushebelung der Beschränkung in den Printmedien durch »Buebetrickli«) im Sinne der Verfassung zu korrigieren.
Nikotinkonsum von Jugendlichen gestiegen: das Parlament müsste handeln
Der Nikotinkonsum unter Jugendlichen nimmt rasant und bisher ungebremst zu. Die gesamtschweizerische Schülerstudie »Health Behaviour in School-aged Children« 2022 zeigt, dass rund ein Drittel der 15-Jährigen in den 30 Tagen vor der Befragung mindestens ein Nikotinprodukt konsumiert hat. Wenn Kinder und Jugendliche mit Tabakwerbung in Kontakt kommen, fangen sie häufiger mit dem Rauchen an. Um diesen Trend zu brechen, hat der Bundesrat dem Parlament einen konsequenten Umsetzungsvorschlag unterbreitet.
Quelle: Medienmitteilung der Initiative Kinder ohne Tabak