![]()
Die Verbraucherzentrale Bremen hat in einem Marktcheck erneut verschiedene Schokoladen-Adventskalender im Handel untersucht. Dabei wurden der Alkoholgehalt, die Sichtbarkeit entsprechender Hinweise auf der Verpackung sowie die Frage, ob das Design der Kalender Kinder anspricht, geprüft.
Viele der diesjährigen Schokoladenadventskalender enthalten Alkohol, was jedoch nicht immer leicht erkennbar ist. Besonders Kinder werden durch die verspielten Motive angesprochen, die auch auf den alkoholhaltigen Adventskalendern abgebildet sind.
Adventskalender im Test
Die Verbraucherzentrale Bremen hat 80 Adventskalender verschiedener Hersteller untersucht. Das Ergebnis: 37 der Kalender enthalten Alkohol, 43 sind alkoholfrei. Von den 37 alkoholhaltigen Adventskalendern weisen lediglich acht auf der Vorderseite auf den Alkoholgehalt hin. Laut Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) muss Alkohol in der Zutatenliste angegeben werden, wenn ein Lebensmittel Alkohol enthält. Mehr ist nicht vorgeschrieben. Ein zusätzlicher Warnhinweis auf der Vorderseite ist nicht verpflichtend.
Viele Eltern gehen jedoch davon aus, dass Schokoladenkalender mit verspieltem und kindergerechtem Design immer alkoholfrei sind. Das ist ein Irrtum.«
Helena Nareyka, Verbraucherzentrale Bremen
Weil es keinen Pflicht-Hinweis auf der Vorderseite gibt, stehen entsprechende Angaben häufig nur klein in der Zutatenliste auf der Rückseite und werden deshalb leicht übersehen«, warnt Helena Nareyka, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bremen.
Alkoholhaltige Kalender nutzen kindliche Motive
Neun der untersuchten alkoholischen Produkte sprechen Kinder direkt an, beispielsweise durch bunte, verspielte Motive mit Weihnachtsmann, Spielzeug oder Schneelandschaften. Besonders problematisch ist, dass keiner dieser Kalender den Alkoholgehalt auf der Vorderseite ausweist. Die wenigen Adventskalender, die einen solchen Hinweis gut sichtbar auf der Vorderseite platzieren, richten sich hingegen in ihrer Gestaltung eher an Erwachsene.
»Solche Motive sind besonders kritisch. Wenn Kinder durch die Gestaltung angesprochen werden, sollte klar und deutlich auf Alkohol hingewiesen werden«, fordert Nareyka. Denn »schon geringe Mengen Alkohol wirken auf ihren Körper deutlich stärker als bei Erwachsenen, da sie ein geringeres Körpergewicht und eine noch nicht vollständig entwickelte Leber haben.«
Der Konsum von Alkohol kann bei Kindern zu Übelkeit, Erbrechen, Schwindel, Bewusstseinsstörungen und im schlimmsten Fall zu einer Alkoholvergiftung führen. Darüber hinaus kann regelmäßiger Kontakt mit alkoholhaltigen Süßwaren Kinder gegenüber Alkohol desensibilisieren und die Hemmschwelle für den späteren Alkoholkonsum senken. Das macht eine klare Kennzeichnung und eindeutig unterscheidbare Gestaltung alkoholhaltiger Produkte umso wichtiger.
Unklare Kennzeichnung: Fehlende Warnhinweise auf Adventskalendern
Besonders problematisch ist, dass es keine einheitliche Deklaration gibt. Selbst Hersteller mehrerer Kalender handhaben die Kennzeichnung unterschiedlich: Mal ist ein Sticker auf der Vorderseite angebracht, mal nicht. Bei zwölf Kalendern ist nur in der Zutatenliste ersichtlich, dass Alkohol enthalten ist. Siebzehn kennzeichnen ihn auf der Rückseite, beispielsweise in der Übersicht der enthaltenen Pralinen. Dabei werden teilweise nur die Namen der alkoholischen Getränke benannt, was die Wahrnehmbarkeit weiter verschlechtert. Denn nicht jedem sind alle Likörnamen, wie Crème de Cassis, bekannt. Das Fehlen einer einheitlichen gesetzlichen Kennzeichnung führt also zu einer uneinheitlichen und unübersichtlichen Produktgestaltung.
Hinweise vor allem bei alkoholfreien Produkten
Von den 43 alkoholfreien Adventskalendern werben 18 aktiv mit dieser Information, davon zwölf auf der Vorderseite. Auch hier ist die Kennzeichnung innerhalb einer Marke nicht immer einheitlich. Im Vergleich wird »ohne Alkohol« deutlich häufiger verwendet als »mit Alkohol«. Am auffälligsten sind Aufkleber oder ähnliche Elemente auf der Vorderseite, die sich klar vom restlichen Produktdesign abheben. Davon wurden bei den alkoholfreien Varianten drei und bei den Kalendern mit Alkohol zwei dieser sehr auffälligen Hinweise erfasst. Die Mehrheit der Hersteller integriert den Hinweis auf der Vorderseite stattdessen ins Verpackungsdesign, meist in unmittelbarer Nähe zum Produktnamen. Ebenfalls gut ins Auge fallen Adventskalender, auf deren Vorderseite die enthaltenen alkoholischen Getränke prominent abgebildet sind. Drei solcher Fälle wurden in der Stichprobe der Verbraucherzentrale erhoben.
Kaum Verbesserung im Vergleich zum Vorjahr
Die Verbraucherzentrale schaut sich nun seit mehreren Jahren die Kennzeichnung von Alkohol in Adventskalendern an – verbessert hat sich eigentlich nichts«, kritisiert die Bremer Ernährungsexpertin. »Wir fordern die Hersteller auf, Adventskalender mit Alkohol freiwillig und deutlich auf der Vorderseite der Umverpackung zu kennzeichnen.«
Kinder-Partydrinks: alkoholfrei, aber nicht kindgerecht

Feiern wie die Erwachsenen – das versprechen Kinder-Partydrinks. Die alkoholfreien, sprudelnden Getränke werden in Sektflaschenform angeboten und sollen Kindern das Anstoßen bei Festen ermöglichen. Ein aktueller Check der Verbraucherzentrale Hessen zeigt: Die teuren Produkte sind weder gesund noch kindgerecht.
Weiterlesen: Kinder-Partydrinks: alkoholfrei, aber nicht kindgerecht
Mangelnde Hinweise auf versteckten Alkohol in Lebensmitteln

Rotweinsauce enthält Wein und Rumkugeln enthalten Rum, das ist klar. Aber wer rechnet schon mit Alkohol in Fertigsuppen, Grillsaucen oder gar Fertigkuchen?
Weiterlesen: Mangelnde Hinweise auf versteckten Alkohol in Lebensmitteln
Quelle: Pressemitteilung Verbraucherzentrale Bremen
