Rotweinsauce enthält Wein und Rumkugeln enthalten Rum, das ist klar. Aber wer rechnet schon mit Alkohol in Fertigsuppen, Grillsaucen oder gar Fertigkuchen?
In den meisten Fällen ist Alkohol als Zutat nicht auf den ersten Blick erkennbar. Ein deutlicher Hinweis auf der Vorderseite ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Alkohol muss lediglich in der Zutatenliste aufgeführt werden, die sich meist klein auf der Rückseite der Verpackung befindet. Doch auch dort versteckt er sich manchmal unter verschiedenen Bezeichnungen wie Ethanol, Arrak oder Ethylalkohol. Wenn Alkohol als Trägerstoff verwendet wird, muss er nicht einmal in der Zutatenliste aufgeführt werden. Dies ist zum Beispiel bei einigen Aromen der Fall. Keine Kennzeichnungspflicht besteht für unverpackte Lebensmittel, wie zum Beispiel lose verkaufte Pralinen, sowie für Speisen im Restaurant oder Kuchen im Café.
Wir fordern einen gut sichtbaren Hinweis von Alkohol auf der Schauseite von verpackten Produkten sowie bei unverpackten Lebensmitteln.«
Heike Troue, Vorständin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Alkohol wird von den Hersteller*inen als Geschmacksträger eingesetzt. Außerdem macht er Produkte durch seine konservierenden Eigenschaften haltbarer. Er kann auch als Trennmittel eingesetzt werden, damit Lebensmittel nicht verklumpen.
Bestimmte Verbrauchergruppen sind besonders auf eine klare Kennzeichnung angewiesen. So sollten Schwangere zum Schutz des Kindes keinen Alkohol trinken und auch für Kinder ist Alkohol tabu. Denn schon kleine Mengen in Lebensmitteln können sie früh an den Geschmack gewöhnen. Bei abstinent lebenden Menschen mit Alkoholkonsumstörungen können der Geruch sowie kleine Mengen Alkohol zu einem Rückfall führen. Auch für Menschen, die aus religiösen Gründen alkoholfrei leben, ist eine entsprechende Kennzeichnung wichtig.
Burger-Brötchen – Foto: Verbraucherzentrale NRW
Menschen, die alkoholfrei leben wollen oder Kinder versorgen, sollten einen genauen Blick auf die Zutatenliste werfen«, empfiehlt Caroline Brunnbauer, Ernährungsexpertin bei der Verbraucherzentrale.
Bei unverpackten Lebensmitteln oder im Restaurant hilft es nur, nachzufragen, ob Alkohol enthalten ist.
Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz