Alkoholfrei in Bus und Bahn jetzt auch bald in München
Es war im Jahre 1977. Die Guttempler in Deutschland legten ihr erstes Programm zum Thema Alkoholpolitik vor und nannten es: »Alkoholpolitik – eine Notwendigkeit!«. Das Programm umfasste 11 Forderungen, angefangen von einem Forschungsauftrag, um die tatsächlichen Kosten des Alkoholkonsums in Deutschland zu ermitteln, weiter ging es um Jugendschutz, Preis und Verfügbarkeit von alkoholischen Getränken. Die 11. Forderung war völlig neu für Deutschland, die Forderung nach »Punktnüchternheit«.
Die Guttempler übernahmen dabei einen Begriff aus Skandinavien. Unter Punktnüchternheit wird der Verzicht auf Alkohol, wo dessen Konsum
- zu ungeeigneter Zeit (während der Teilnahme am Straßenverkehr, während der Arbeitszeit),
- an ungeeigneten Orten (in Sportstätten, Krankenhäusern, Jugendzentren),
- durch bestimmte Personengruppen (Kinder und Jugendliche, schwangere Frauen, alkoholgefährdete Menschen)
schwerwiegende Gefahren mit sich bringt, verstanden.
Inzwischen sind es nicht mehr nur die Guttempler, die sich in Deutschland für alkoholfreie Zeiten, Orten und Personengruppen einsetzen. Immer mehr Menschen fordern von verantwortlichen Politikern Einschränkungen, weil sie nicht mehr bereit sind, die negativen Folgen übermäßigen Alkoholkonsums in Kauf zu nehmen.
Aktuell ist es die Diskussion darüber, ob in Bussen und Bahnen Alkohol verzehrt werden soll. Bei Befragungen sprachen sich die Kunden des Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) mit übergroßer Mehrheit für alkoholfreie Busse und Bahnen aus. Als nächster großer Verkehrsverbund wird sich München dieser Bewegung anschließen. Von den großen Städten schließt die BVG in Berlin bis jetzt eine solche Entscheidung aus. Dazu lesen Sie bitte den in der »Trokkenpresse« in Berlin erschienenen und hier nachgedruckten Artikel.
Rolf Hüllinghorst