Um diesem Trend entgegenzuwirken, ist ein gesellschaftlicher Konsens erforderlich, der »alkoholfreie« Zeiten, Orte und Personengruppen bestimmt und ihre Einhaltung durch soziales Verhalten regelt.
Punktnüchternheit in diesem Sinne bedeutet, dass Alkohol
- am ungeeigneten Ort,
- zur ungeeigneten Zeit,
- für bestimmte Personengruppen und
- in bestimmten Situationen
nicht in Frage kommt.
Ungeeignete Orte sind zum Beispiel der Arbeitsplatz und die Schule; eine ungeeignete Zeit ist die Teilnahme am Straßenverkehr. Personengruppen im Sinne von Punktnüchternheit sind Schwangere und abstinent lebende Alkoholabhängige. Ungeeignete Situationen sind demnach Veranstaltungen, wie zum Beispiel Demonstrationen oder Sportveranstaltungen, die durch Alkoholkonsum Gewalttätigkeit fördern.
Diese eingegrenzte alkoholfreie Lebensweise der Punktnüchternheit ist demnach verantwortungsbewusstes und gesellschaftlich positives Verhalten.
Die Gesellschaft ist hier gefordert, durch ihre Haltung Impulse zu einer gesundheitsfördernden Einstellung zu geben und einzufordern. Eine besondere Verpflichtung haben Verantwortungsträger in allen Bereichen des öffentlichen Lebens.
Der Umgang mit Suchtmitteln wird jedoch in der Familie gelernt und geprägt; sie bestimmt auch das Verhalten gegenüber denjenigen, die zeitweise oder ganz auf alkoholische Getränke verzichten.
Deshalb fordern die Guttempler eine Image-Kampagne für die Punktnüchternheit.