Silhouette eines flüchtenden Mannes mit Aktenkoffer vor 10-Rupien-Schein

Ein Gericht hat das von der Regierung in Neu-Delhi gegen AB InBev verhängte Verkaufsverbot aufgehoben.

Die Stadtregierung hatte ein dreijähriges Verkaufsverbot für AB InBev angeordnet, nachdem eine dreijährige Untersuchung ergeben hatte, dass der Bierhersteller SABMiller – der 2016 von AB InBev für rund 100 Milliarden Dollar erworben wurde – auf seinen Bierflaschen, die in jenem Jahr an die städtischen Einzelhändler geliefert wurden, doppelte Barcodes verwendete, so dass er geringere Abgaben zahlen konnte.

AB InBev legte gegen das Verbot beim Verbrauchssteuerkommissar der Stadtregierung von Delhi Berufung ein. Während die Berufung des Unternehmens noch geprüft wird, reichte AB InBev auch einen separaten Antrag beim Kommissar ein, um das Verbot auf Eis zu legen, aber dieser Antrag wurde abgelehnt.

Das anfängliche 3-Jahres-Verbot wurde später auf 18 Monate reduziert.

Die Berufung von AB InBev gegen das Verbot wurde im Dezember von einem Richter des Obersten Gerichtshofs von Delhi abgelehnt, der AB InBev anwies, sich an das Stadtgericht zu wenden, um weitere Rechtsmittel einzulegen.

Das Gericht hat in der vergangenen Woche eine Aussetzungsanordnung für das Verbot erlassen, während der Verhandlung des Einspruchs. In der Anordnung wurden keine Gründe genannt. Das bedeutet, dass AB InBev ihre Produkte wieder in Neu-Delhi verkaufen darf. Die nächste Anhörung ist für den 25. Februar 2020 angesetzt.

Die Stadtregierung von Delhi hat erklärt, dass sie ihre Verbotsverfügung gegen AB InBev weiterhin verteidigen wird.

AB InBev wird auch die Berufung gegen das Verbot mit dem Argument fortführen, dass sie nicht früher über die Angelegenheit informiert worden seien und keine angemessene Benachrichtigung erhalten hätten.

Indien ist ein Schlüsselmarkt für AB InBev. Das Unternehmen ist laut der IWSR-Getränkemarktanalyse mit einem Anteil von 17,5 % der zweitgrößte auf dem indischen Alkoholmarkt mit einem Volumen von 7 Milliarden US-Dollar.

Gegen AB InBev wird derzeit auch von der indischen Wettbewerbskommission (CCI) wegen angeblicher Preiskartellbildung ermittelt.

AB InBev wurde bereits früher wegen einer Reihe von Geschäftsvergehen angeklagt, unter anderem, aber nicht ausschließlich, wegen

  • Steuerhinterziehung,
  • Verstöße gegen Handelspraktiken, und
  • Bestechung.

Quelle: Movendi International

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