Der Oberste Gerichtshof Großbritanniens hat am 15. November 2017 entschieden, dass Mindestpreise für alkoholische Getränke im Einklang mit der EU-Gesetzgebung stehen. Damit wurden die Klagen des Schottischen Whiskey-Verbands (SWA), spiritsEUROPE und des Europäischen Weinhändler-Komitees (CEEV) abgewiesen. Einstimmig stellten die Richter fest, dass Mindestpreise »ein angemessenes Mittel zur Erreichung eines legitimen Ziels« seien.
>Damit endet ein über fünf Jahre währendes Gerangel mit der Alkoholindustrie, nachdem die Abgeordneten des schottischen Parlaments 2012 einen Mindestpreis von 50 Pence pro Alkoholeinheit festgesetzt hatten, dessen Inkraftttreten durch fortwährende juristische Eingaben verzögert wurde.
Bisher war eine Drei-Literflasche weißen Apfelweins mit 22,5 Alkoholeinheiten (7,5 Volumenprozent) für 3,59 £ (4,02 €) erhältlich, das sind fast 9 Einheiten mehr als Erwachsenen wöchentlich empfohlen wird. Dieser Preis richtet sich darum an sozial Benachteiligte mit Alkoholproblemen. Mit der 50-Pence-Regel erhöht sich der Mindestpreis auf 11,25 £ (12,59 €) und eine Flasche Wein würde künftig mindestens 4,32 £ (4,83 €), eine Flasche Whiskey 14 £ (15,66 €) kosten.
Glücklicherweise hat die Verzögerung in Schottland andere Versuche zur Mindestpreiseinführung nicht beeinträchtigt. In Wales legte die Gesundheitsministerin Rebecca Evans dem walisischen Parlament vergangenen Monat einen Gesetzentwurf zu Mindestpreisen vor und auch in Irland ist dies ein gesundheitspolitisches Thema.
»Unsere Hoffnung ist, dass die bekräftige Gesetzmäßigkeit den Weg zur weiteren Umsetzung von Mindestpreisen in Großbritannien und anderswo ebnen wird,« erklärt Mariann Skar von der europäischen Alkoholpolitikallianz Eurocare.