Grüne Ladentür zu einem Kiosk in Gent, Belgien.
Bild von Maya Schwarzer bei Unsplash

Seit Beginn der belgischen Sommerferien führt die Abteilung »Inspektion von Konsumgütern« des Föderalen Öffentlichen Dienstes (FÖD) Volksgesundheit eine Kontrollkampagne zum Verkaufsverbot von Alkohol und Tabakwaren an Minderjährige durch. Dabei werden 26 minderjährige Schüler*innen als Testkäufer*innen eingesetzt. Die vorläufigen Ergebnisse sind bereits beunruhigend und werfen die Frage auf, ob die geltenden Gesetze eingehalten werden.

Die ersten Ergebnisse der Kampagne zeigen, dass mehr als 70 % der Einzelhändler*innen die Altersgrenze beim Verkauf von Tabak und E-Zigaretten nicht einhalten. Die meisten Verstöße gibt es in Supermärkten und Tankstellen (80 %).

Beim Alkoholverkauf wird das Verkaufsverbot für Spirituosen (unter 18 Jahre) in 90 % der Fälle nicht eingehalten. Bei Bier und Wein (-16 Jahre) liegt die Übertretungsquote bei rund 80 %. Gaststätten und Tankstellen sind die Orte, an denen am ehesten Alkohol an Minderjährige verkauft wird (über 90 % der festgestellten Verstöße).

Die Kontrollen waren angekündigt und streng geregelt

Die Kontrollen werden von Jugendlichen im Alter von 15, 16 oder 17 Jahren durchgeführt, die vom FÖD Volksgesundheit mit Schülerverträgen angestellt sind. Sie gehen wie in einer realen Situation vor, beachten aber das Verbot von Anreizen. Die Jugendlichen versuchen, einen Kauf zu tätigen, während ein*e erfahrene*r Inspektor*in der Behörde die Situation anonym beobachtet.

Die Jugendlichen müssen sich an ein strenges Protokoll halten: Sie dürfen sich nicht älter machen, zum Beispiel durch Kleidung, die nicht ihrem Alter entspricht. Sie dürfen nicht über ihr Alter lügen, sie müssen Fragen mit kurzen Antworten (ja/nein) beantworten und sie dürfen keinen Druck auf die Verkäufer*innen ausüben, wenn diese ihren Wunsch ablehnen. Natürlich dürfen die Jugendlichen den Alkohol und/oder Tabak, der ihnen verkauft wird, nicht konsumieren, wenn es ihnen gelingt, ihn zu kaufen.

Die Testkäufer*innen kontrollieren unter anderem Supermärkte und Mini-Märkte (Tag und Nacht), Tankstellen, Restaurants, Cafés und Bars.

Der FÖD Volksgesundheit hatte die Kontrollen den betroffenen Verbänden im Laufe des Monats Juni angekündigt.

Datenerhebung in realen Situationen zur besseren Organisation der Prävention

Alle kontrollierten Orte werden einen Brief mit den Ergebnissen erhalten. Bisher sind keine Bußgelder vorgesehen, da diese Kampagne das Bewusstsein für das Problem schärfen soll. Diese Kampagne ermöglicht es dem FÖD Volksgesundheit, auf effiziente Weise Daten über die aktuelle Situation in Bezug auf die Alterskontrolle beim Verkauf von Tabak und Alkohol zu sammeln.

Die Zahl der bei dieser Kampagne festgestellten Verstöße liegt weit über der Zahl der Verstöße, die bei den üblichen Kontrollen auf der Grundlage von Beobachtungen in Gaststätten und Geschäften festgestellt werden. Frank Vandenbroucke, Gesundheitsminister:

Diese Zahlen zeigen deutlich, dass die Maßnahmen, die wir im Rahmen unseres Alkoholplans und unseres Tabakplans ergreifen, absolut notwendig sind. Ich werde die bestehenden Kontrollen verstärken, aber auch sofort prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, Testkäufer*innen nicht nur zur Sensibilisierung, sondern auch als wirksames Kontrollinstrument einzusetzen, um bei Verstößen Bußgelder zu verhängen. Unsere Pläne umfassen auch Maßnahmen, um die Verfügbarkeit von Alkohol und Tabak zu reduzieren, indem die Orte und/oder Zeiten, an denen der Verkauf erlaubt ist, eingeschränkt werden.

»Auch in Bezug auf Alkohol ist die Gesetzgebung noch unklar. Der derzeitige Wortlaut des Gesetzes erweckt den Eindruck, dass die Altersgrenze bei 16 Jahren liegt, mit einer Ausnahme für Spirituosen. Ich würde diese Argumentation umkehren und die Altersgrenze analog zum Verkauf von Tabakwaren bei 18 Jahren ansetzen. Eine Ausnahme wäre dann für Bier und Wein vorgesehen. Eine feine Nuance, die aber große Auswirkungen haben könnte. Gegenwärtig ist die Unterscheidung oft nicht klar, so dass Verkäufer*innen und/oder Horeca-Personal nicht immer wissen, ob ein bestimmtes Getränk an 16- und 17-Jährige verkauft werden darf oder nicht. Mit dieser Gesetzesänderung machen wir es allen leichter, sich an das Gesetz zu halten.

Auch die kostenlose Abgabe von Alkohol im Rahmen von Werbeaktionen wird verboten. Zudem verbieten wir den Verkauf in Automaten, an Autobahntankstellen zwischen 22.00 und 7.00 Uhr (ausgenommen Autobahnrestaurants) und sehen ein eingeschränktes Angebot in Krankenhäusern vor.«

»Der Verkauf von Tabakwaren über Automaten wird bis Ende des Jahres verboten. Ein Verkaufsverbot in Gaststätten, vorübergehenden Verkaufsstellen (zum Beispiel auf Festivals) und Supermärkten mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 m² wird später folgen. Ich werde außerdem eine eingehende Analyse in Auftrag geben, wie wir den Verkauf noch weiter einschränken können, damit das Angebot immer kleiner wird. Bei Tabakwaren haben wir bereits vorgesehen, dass Verkäufer*innen von Personen, die Tabakwaren kaufen wollen und jünger als 25 Jahre zu sein scheinen, einen Ausweis verlangen müssen.«

Alle müssen sich anstrengen, um die Gesundheit unserer Jugendlichen zu gewährleisten«.

Erinnerung an die derzeit geltenden Altersgrenzen

  • Der Verkauf von Spirituosen ist an Personen unter 18 Jahren verboten.
  • Der Verkauf von Bier und Wein ist an Personen unter 16 Jahren verboten.
  • Der Verkauf von Tabakwaren ist an Personen unter 18 Jahren verboten.

Quelle: FÖD Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt

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