Das bisher im baselstädtischen Gastgewerbegesetz festgeschriebene Alkoholverkaufsverbot in Jugendzentren soll ersatzlos gestrichen werden, beschloss im Dezember 2016 das Kantonsparlament, der Große Rat. Damit waren suchtpräventions- und jugendschutzpolitische Kreise – an vorderster Front IOGT Basel und KiM – nicht einverstanden und ergriffen das Referendum.
IOGT & Co. erzwingen mittels Referendum Volksabstimmung über Alkohol in Jugendzentren
Die Ausgangslage für die Unterschriftensammlung war denkbar ungünstig: Zwischen der Publikation des Großratsbeschlusses am 10. Dezember 2016 und dem Ablauf der Referendumsfrist am 21. Januar 2017 lagen die ganzen Weihnachts- und Neujahrs-Feiertage. Deshalb konnte erst am 3. Januar mit Sammeln begonnen werden.
Angeführt vom Verein für Suchtprävention (VfS), der die Zustellung der Referendumsbögen an alle Haushaltungen im Kanton finanzierte, wurde das Referendumskomitee, dem PolitikerInnen aus der CVP, EVP, FDP, SP, SVP und den Grünen sowie Vorstands- beziehungsweise Stiftungsratsmitglieder des VfS, von IOGT Basel, KiM und dem Blauen Kreuz angehörten, vom raschen Erfolg beinahe etwas überrumpelt: Bereits nach vier Tagen waren die nötigen 2.000 Unterschriften beisammen. Weitere zwei Wochen später konnte die stolze Anzahl von 4.466 Unterschriften der Staatskanzlei übergeben werden. Das Referendum, das für die etablierte Politik unerwartet kam, bekam ziemlich viel mediale Aufmerksamkeit und war Thema mehrerer großer Zeitungsartikel, Radiobeiträge und Fernsehsendungen.
Bei verschiedenen Sammelaktionen auf Plätzen und Straßen in verschiedenen Quartieren Basels stießen die AktivistInnen (trotz der eisigen Kälte) auf regen Zuspruch zum Referendum aus der Bevölkerung. Ihr Anliegen wurde breit unterstützt von Baslerinnen und Baslern aus allen Altersgruppen, Gesellschaftsschichten und politischen Lagern.
Jugendzentren sollen grundsätzlich alkoholfrei sein
Grundsätzlich – so war die spontane Reaktion der meisten Menschen auf der Straße – sollen Jugendzentren alkoholfrei sein. Aus der Forschung ist bekannt, dass zu den wirksamsten Präventionsmaßnahmen erwiesenermaßen die Erhöhung des Preises, die Minimierung der Werbung und die Einschränkung der Erhältlichkeit gehören. Warum sollte also, wie von der Großratsmehrheit beschlossen, der Zugang zu Alkohol ausgerechnet in Jugendzentren erleichtert werden?
Jugendzentren haben einen Präventionsauftrag und sollten Kindern und Jugendlichen nicht die Botschaft vermitteln, der Konsum von Suchtmitteln gehöre zum Coolsein beziehungsweise zum Erwachsenwerden einfach dazu. Richtigerweise ist deshalb auch das Rauchen dort verboten. Warum soll nun ausgerechnet bei der Volksdroge Alkohol eine Ausnahme gemacht werden?
Nicht nur Suchtpräventionsfachleute, sondern auch der Regierungsrat stellte sich gegen die generelle Aufhebung des Verbotes für die Abgabe von Alkohol in Jugendzentren. Alkoholausschank bei Fremdvermietungen an Erwachsene oder bei besonderen Anlässen wie speziellen Parties oder Kulturanlässen unter Begleitung und Aufsicht der JugendarbeiterInnen sollten mittels Ausnahmebestimmung ermöglicht werden, nicht aber mit einer grundsätzlichen Zulassung des Alkoholverkaufs in Jugendzentren.
Referendumsbögen stapelten sich an der Metzerstraße
Im IOGT-Treffpunkt Metzerstraße 16, wo die Unterschriften eintrafen, stapelten sich bald die Referendumsbögen. Nun ist also klar, dass die baselstädtische Stimmbevölkerung entscheiden kann. Noch nicht festgelegt wurde ein Abstimmungstermin – alles deutet aber auf den 21. Mai 2017 hin. Es wird nun am Referendumskomitee sein, eine erfolgversprechende Strategie, ein Budget und eine eingängige Argumentation festzulegen. Besonderes Augenmerk gilt es dabei auf die Parolenfassung durch die verschiedenen Parteien zu legen: Wehrten sich im Parlament nur CVP/EVP geschlossen gegen die von der SP initiierte Gesetzesänderung, zeigte sich in der Referendumsphase, dass die Diskussion sich nicht entlang der Parteigrenzen bewegen würde, sondern dass es im ganzen politischen Spektrum BefürworterInnen eines eher jugend- und gesundheitsschutzpolitischen Ansatzes gibt.