In der Jugendarbeit in Bayern werden die Themen zur Prävention von Alkoholmissbrauch auf der Grundlage selbstbestimmter Auseinandersetzung aktiv thematisiert und bearbeitet, heißt es in den »Leitlinien zur Prävention von Alkoholmissbrauch«, die der 140. Hauptausschuss des Bayerischen Jugendrings in seiner Sitzung vom 23. bis 25. März 2012 in Würzburg beschlossen hat.
Wenn auch in diesen Leitlinien viel von einem bewussten Umgang mit der »Kulturdroge Alkohol« die Rede ist und die unterschiedlichen Interessen, die in und auf das Gremium einwirken, erkennbar sind, gibt es doch eine Reihe guter Ansätze, wie Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter ihrer Verantwortung für die ihnen anvertrauten Kindern und Jugendlichen gerecht werden können. Ferner fordert der BJR, das Getränkeangebot und die Getränkepreise in den Jugendeinrichtungen, in den Vereinsheimen, bei Veranstaltungen und bei Festen und Feiern mit Blick auf eine wirksame Alkoholprävention familien-, jugend- und kinderfreundlich zu gestalten. Der Verkauf von alkoholischen Getränken ist selbstverständlich keine geeignete Finanzierungsgrundlage für Jugendarbeit, heißt es in den Leitlinien.
Außerdem ist hervorzuheben, dass der Bayerische Jugendring (BJR) auch die Politik in der Pflicht sieht, vorbildhaft zu agieren und die Bemühungen und Maßnahmen im Bereich der Prävention zu fördern und zu unterstützen. Dazu gehört nach Auffassung des Bayerischen Jugendrings die Umsetzung einer überzeugenden und durchgängig konsequenten Alkoholpolitik, die durchaus auf eine Reduzierung der Alltagsverfügbarkeit von Alkohol abzielt. Hier stellt sich der BJR beispielsweise auf die Seite des Bayerischen Städtetages, der eine Einschränkung der Verkaufszeiten von Alkohol an den Tankstellen fordert.
Leitlinien zur Prävention von Alkoholmissbrauch in der Jugendarbeit in Bayern