Dies fragt sich die Schweizerische Gesellschaft für Suchtmedizin (SSAM). Anlass ist der 23. April, der Tag des Deutschen Biers. Die Vermutungen kommen nicht von ungefähr, denn der Deutsche Brauer-Bund proklamiert auf seiner Website „Traditionell steht in Deutschland der 23. April in jedem Jahr ganz im Zeichen des Bieres.“

Das hoffen wir nicht, denn der 23. April ist ein ganz normaler Montag – also ein Arbeitstag. Alle, die mit dem Auto zur Arbeit oder in die Freizeit fahren, alle, die an ihrem Arbeitsplatz nicht wegen Alkoholkonsums unangenehm auffallen wollen, die sich mit Freunden und Freundinnen einen vergnüglichen Abend machen wollen, ohne im Vollrausch zu enden, sollten den Tag nicht ganz im Zeichen des Bieres verbringen und der Beschwörung des Brauerbundes nicht folgen: „Am 23. April ist es wieder soweit – die Deutschen heben ihr Glas und stoßen an auf die hohe Kunst der Bierbrauerei“. Zumindest sollten sie dies nicht ganztägig tun.

Wir hoffen auch, dass es nicht zu alkoholbedingten Zusammenstößen mit den Kulturfreunden des Buches kommt. Denn der 23. April ist auch der „Welttag des Buches und des Urheberrechts“. Schlimmer könnte es kommen, wenn auch der 21. Tag des Kindeswohls, ebenfalls am 23. April, der angeblichen oben genannten deutschen Tradition folgt. Das wäre ein wirklich schlechtes Vorbild.

Oder ist der Tag des Deutschen Bieres einfach eine Schnapsidee? Wann feiert Afghanistan eigentlich den Tag des Opiums? Und warum nur? Was sagt das viel beschworene Reinheitsgebot zur überwiegenden Verwendung von Hopfenextrakt, der mit Hopfen so viel gemein hat wie billiger Orangensaft mit frisch gepresstem? Fragen über Fragen. Aber eins ist sicher: DIE Deutschen werden am 23. April so wenig wie an jedem anderen Tag auf „die hohe Kunst der Bierbrauerei“ anstoßen. Außer in der Alkoholwerbung, vielleicht.

Quelle: DHS-Newsletter vom 19.04.2011