Mann am Lenkrad einen Personenkraftwagens

Die European Alcohol Policy Alliance (Eurocare) begrüßt Alkohol-Wegfahrsperren (Interlocks) zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, indem sie Fahrer*innen daran hindern, mit Alkoholkonzentrationen über bestimmten Grenzwerten zu fahren. Leider sind diese Vorrichtungen in der EU nicht verpflichtend, können aber in Fahrzeugen nachgerüstet werden. Dieser Einbau sollte erleichtert werden, indem die Fahrzeughersteller dazu verpflichtet werden, entweder einen genormten Stecker oder ein klares Dokument mit den notwendigen Anleitungen für den Einbau zur Verfügung zu stellen.

Verkehrsunfälle im Zusammenhang mit Alkoholkonsum sind in der EU ein großer Grund zur Sorge. Im Jahr 2018 wurden in der EU 25.150 Menschen im Straßenverkehr getötet und ein Viertel aller Verkehrstoten sind auf Alkohol zurückzuführen. Mindestens 5.000 Todesfälle hätten verhindert werden können, wenn alle Fahrer*innen nüchtern gewesen wären. Das Todesfallrisiko steigt exponenziell mit der Blutalkoholkonzentration (BAK) des Fahrers. Das Risiko für Fahrer*innen mit niedrigen BAK-Werten (0,1 bis 0,5 Promille) ist 1 bis 3 Mal so hoch wie das Risiko von nüchternen Fahrern. Bei Fahrer*innen mit einem BAK-Wert von 0,5 bis 0,8 Promille ist es bereits bis zum 20-fachen erhöht und steigt bei Fahrern mit BAK-Werten von 0,8 bis 1,2 Promille auf das 5–30-fache an. Bei Fahrer*innen mit hoher BAK ist das Risiko 20–200 mal höher als bei nüchternen Fahrer*innen.

Eurocare unterstützt die Forderung des Europäischen Verkehrssicherheitsrates, dass die Europäische Union eine Null-Toleranz-Grenze für Alkohol am Steuer als Teil eines Maßnahmenpakets einführen sollte, um bis zu 5.000 alkoholbedingte Verkehrstote pro Jahr zu verhindern.

Die EU hat sich kürzlich das Ziel gesetzt, die Zahl der Toten und Schwerverletzten im Straßenverkehr bis 2030 um die Hälfte zu reduzieren. Ein Viertel der jährlich 25.000 Verkehrstoten in der EU steht nach Schätzungen der Europäischen Kommission wahrscheinlich im Zusammenhang mit Alkohol. Daher sind weitere Fortschritte bei der Bekämpfung von Alkohol am Steuer unerlässlich, um das Gesamtziel zu erreichen.

Derzeit haben nur sieben von 28 EU-Ländern einen Standardgrenzwert für die Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,2 Promille oder darunter. 0,1 und 0,2 sind praktisch gleichbedeutend mit Nulltoleranz, erlauben aber immer noch den Konsum bestimmter Medikamente oder Getränke, die als alkoholfrei vermarktet werden. 19 Länder erlauben einen Grenzwert von 0,5, während in Litauen 0,4 Promille gilt. Viele Länder setzen auch niedrigere Grenzwerte für Berufsfahrer*innen und/oder Fahranfänger*innen fest.

Eurocare: Nulltoleranz bei Verkehrsunfällen unter Alkoholeinfluss in der EU

Verbotsschild Alkohol am Steuer
  • Alkohol-Interlocks können die Verkehrssicherheit erhöhen, indem sie Fahrer*innen daran hindern, mit Alkoholkonzentrationen über bestimmten Grenzwerten zu fahren. Sie sollten in allen Autos Pflicht sein.
  • Als Minimum sollten die Fahrzeughersteller dazu verpflichtet werden, sie zur Verfügung zu stellen, so dass sie auch leicht in Gebrauchtwagen nachgerüstet werden können.
  • Verpflichtung zum Einsatz von Alkohol-Interlocks für Berufskraftfahrer*innen.
  • Eine Nulltoleranzgrenze (das heißt eine maximale BAK von 0,2 Promille) für alle Verkehrsteilnehmer*innen.
  • Intensivierung der Durchsetzung. Verbindung der Durchsetzung mit Öffentlichkeitsarbeit.
  • Verbesserung der Datenerfassung von alkoholbedingten Verkehrstoten. Obligatorische systematische Alkohol-Tests bei allen Verkehrsteilnehmer*innen, die in einen Unfall mit Personenschäden verwickelt sind.
  • Durchführung regelmäßiger Kampagnen.

Quelle: EuroCare

Übersetzt mit www.DeepL.com