Alkoholkonsum wirkt sich negativ auf die Fahrtüchtigkeit aus. Die körperlichen und psychischen Reaktionen auf Alkohol sind bei jedem Menschen graduell unterschiedlich. Sie hängen ab von der Höhe der Alkoholkonzentration im Blut, der Zeitspanne, innerhalb derer Alkohol getrunken wurde, dem Körpergewicht, der Magenfüllung sowie der körperlichen Konstitution und Verfassung. Die Gefahrenschwelle beginnt bereits bei 0,2 bis 0,3 Promille. Der Gesetzgeber hat den Gefahrengrenzwert für relative Fahruntüchtigkeit auf 0,5 Promille festgelegt. Bei 1,1 Promille liegt der Grenzwert für die absolute Fahrunsicherheit.
Null Promille
In einer Umfrage im Auftrag der Versicherung DA Direkt sprachen sich im März 2011 zwei Drittel der Befragten für ein absolutes Alkoholverbot im Straßenverkehr aus. Rund jeder Vierte schränkte jedoch ein, dass es eine Toleranzgrenze beim Genuss alkoholhaltiger Lebensmittel oder der Einnahme von Medikamenten geben sollte.
Die Idee des generellen Alkoholverbots für Autofahrer fand in allen Altersgruppen mehrheitlich Zustimmung. Während unter den 18- bis 29-Jährigen rund 62 Prozent für eine Null-Promille-Grenze stimmten, waren es in der Gruppe der über 60-Jährigen bereits 70 Prozent.