Am 1. Oktober trat das neue Tabakproduktegesetz in Kraft. Es schreibt schweizweit ein Mindestalter von 18 Jahren für den Kauf aller Nikotinprodukte vor. Damit sollen der frühe Einstieg in den Tabakkonsum und das Risiko einer Abhängigkeit vermindert werden.
Zahlreiche Betriebe im Gastro- und Verkaufsbereich verwenden bereits die von der Stiftung Sucht Schweiz entwickelten Jugendschutzplakate im Eingangs- und Kassenbereich. Ab Oktober stehen die überarbeiteten Plakate wieder kostenlos zur Verfügung. Die Durchsetzung des Jugendschutzes geht aber alle an: Unternehmen, Politik und die gesamte Bevölkerung.
Ab dem 1. Oktober gilt in der ganzen Schweiz ein Mindestalter von 18 Jahren für den Kauf aller Nikotinprodukte. Einige Kantone haben bereits in den letzten Jahren entsprechende Gesetze eingeführt. Für die Gesundheit der Kinder und Jugendlichen ist dies ein großer Fortschritt.
Das Gesetz schreibt vor, diese Bestimmungen für die Kundschaft sichtbar anzubringen. Viele Verkaufs- und Gastronomiebetriebe verwenden bereits die von der Stiftung Sucht Schweiz entwickelten und kostenlos zur Verfügung gestellten Jugendschutzplakate.
Nun hat Sucht Schweiz diese Schilder erneuert und bietet sie wiederum gratis an. Die Betriebe sind eingeladen, davon zu profitieren.
Das neue Gesetz hat eine Signalwirkung.«
Tania Séverin, Sucht Schweiz
Ein wichtiges Signal – aber der Jugendschutz muss auch durchgesetzt werden!
Das neue Gesetz hat Signalwirkung«, sagt Tania Séverin, Direktorin der Stiftung Sucht Schweiz. »Es macht deutlich, dass Jugendliche geschützt werden müssen.«
Heute werden bei Testkäufen je nach Kanton bis zu 30 Prozent illegale Verkäufe an zu junge Kund*innen festgestellt. Die Durchsetzung des Gesetzes ist deshalb zentral. Damit dies gelingt, ist die ganze Gesellschaft gefordert. Jugendschutz geht alle an:
- Die Betriebe müssen den Jugendschutz ernst nehmen und das Personal ausreichend schulen, wie zum Beispiel mit www.jalk.ch (Kanton Zürich) oder www.age-check.ch (für alle anderen Kantone). Auch die Suchtpräventionsstellen bieten Schulungen und weitere Jugendschutzmaterialien an.
- Um das Personal in Stresssituationen zu entlasten, ist die Einführung von technischen Hilfsmitteln sinnvoll, wie zum Beispiel ein Gerät wie Jalk ID-Scan, das Ausweise scannt und sofort anzeigt, ob eine Person zum Kauf berechtigt ist.
- Es wäre hilfreich, wenn, wie in Schottland vorgeschrieben und wie in England üblich, Kund*innen bis zum Alter von 25 Jahren automatisch die Identitätskarte vorlegen müssten.
- Behörden und Festveranstalter sind aufgerufen, den Jugendschutz konsequent durchzusetzen. Ab 1. Oktober können die Kantone dank dem neuen Artikel 24.3 des Tabakproduktegesetzes nach Testkäufen auch Sanktionen aussprechen.
- Eltern haben mehr Einfluss auf ihre Jugendlichen, als sie denken. Sucht Schweiz stellt hilfreiche Gesprächsleitfäden zur Verfügung, um das Thema Rauchen und Dampfen mit dem Nachwuchs zu thematisieren.
- Beim Jugendschutz ist das Bewusstsein der gesamten Bevölkerung gefragt: Tabak- und Nikotinprodukte dürfen nicht an Minderjährige weitergegeben werden.
- Schließlich darf die Nachfrage nach Nikotinprodukten bei Jugendlichen nicht durch Werbung künstlich gefördert werden. Sucht Schweiz setzt sich im Rahmen der Initiative Kinder ohne Tabak weiterhin dafür ein, dass die vom Volk angenommene Initiative ohne Schlupflöcher umgesetzt wird.
Warum der Jugendschutz wichtig ist
Für die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen ist die Altersgrenze entscheidend:
- Der Körper von Kindern und Jugendlichen befindet sich noch in der Entwicklung. Auch wegen ihrer geringeren Körpermasse reagieren sie empfindlicher auf Substanzen. Sie sind daher stärker gefährdet als Erwachsene, zum Beispiel bei der Lungen- oder Knochenentwicklung.
- Reize wie Nikotin integrieren sich in die noch in vollem Gang befindliche Gehirnentwicklung von Kindern und Jugendlichen. Sie werden deshalb schneller abhängig als Erwachsene.
- Je früher mit dem Konsum begonnen wird, desto größer ist später die Abhängigkeit.
Parlament versucht sich am Volkswillen vorbeizumogeln
Auf den Tag genau vor zwei Jahren haben Volk und Kantone die Initiative »Kinder ohne Tabak« an der Urne angenommen. Doch nun droht die verfassungskonforme Umsetzung am neu gewählten Parlament zu scheitern. Insbesondere bei Promotion und Sponsoring will die Gesundheitskommission des Nationalrats Ausnahmen machen, die laut Rechtsexpert*innen klar verfassungswidrig sind.
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Das Parlament hält mit dem Volkswillen nicht Schritt
Mit dem deutlichen Ja zur Initiative »Kinder ohne Tabak« hat die Schweizer Bevölkerung gezeigt, dass sie genug hat von der Tabakwerbung, die Jugendliche in die Sucht treibt. Ebenso deutlich war das Nein der Genossenschafter*innen zum Alkoholverkauf in der Migros.
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Quelle: Medienmitteilung von Sucht Schweiz