Door © Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons), CC BY-SA 4.0, Koppeling
Das Amsterdamer Berufungsgericht hat dem griechischen Unternehmen Macedonian Thrace Brewery (MTB) grünes Licht gegeben, vor niederländischen Gerichten Klage wegen Verletzung des Wettbewerbsrechts gegen Heineken und deren griechische Tochtergesellschaft Athenian Brewery (AB) zu erheben.
Dies ist nicht das erste Mal, dass Heineken gegen Wettbewerbsgesetze verstößt und unethische Geschäftspraktiken im Streben nach Gewinnmaximierung anwendet.
2015 befand die Griechische Wettbewerbskommission (HCC) Heinekens Tochtergesellschaft, die Athenian Brewery (AB), für schuldig, gegen Wettbewerbsgesetze verstoßen zu haben.
Laut HCC hat AB »eine eindeutige und gezielte Politik verfolgt, die darauf abzielte, ihre Konkurrenten« vom griechischen Biermarkt auszuschließen, indem sie Einzelhändlern und Großhändlern über 16 Jahre lang »erhebliche Zahlungen« und »wirtschaftliche Motive« anbot. Die Beschwerde wurde von der griechischen Firma Macedonian Thrace Brewery (MTB) eingereicht. Damals wurde AB für diesen Verstoß mit einer Rekordstrafe von 31,5 Millionen Euro belegt.
Allerdings bezog die HCC die Muttergesellschaft Heineken nicht in ihre Untersuchung ein. Dadurch konnte Heineken der Haftung für die Handlungen seiner Tochtergesellschaft entgehen.
Daraufhin reichte MTB 2017 eine Schadensersatzklage gegen den niederländischen Bierriesen Heineken und AB vor dem Amsterdamer Bezirksgericht in den Niederlanden ein. Ihr Argument war, dass der Fall vor niederländischen Gerichten verhandelt werden muss, da die illegalen Aktivitäten von AB unter Aufsicht und mit Wissen der Heineken-Führung in der Zentrale stattfanden. Das Bezirksgericht Amsterdam lehnte im Mai 2018 die Zuständigkeit ab.
Doch im Februar 2021 hob das Amsterdamer Berufungsgericht die Entscheidung des Bezirksgerichts auf und gestattete MTB, sowohl gegen Heineken als auch gegen deren griechische Tochtergesellschaft AB vor niederländischen Gerichten zu klagen.
»Heineken und Athenian Brewery werden nun beide in den Niederlanden für den Marktmissbrauch zur Rechenschaft gezogen, der in dem historischen Urteil der HCC so eindringlich dokumentiert wurde«, sagte Demetri Chriss, Geschäftsführer von MTB (Business Development), laut GlobeNewswire.
Dieses Urteil sendet auch eine starke Botschaft an die ›systemrelevanten‹ multinationalen Unternehmen, die geschichtete Eigentumsstrukturen nutzen, um die übergeordnete Haftung für die Handlungen ihrer sich schlecht verhaltenden Tochtergesellschaften zu vermeiden.«
Heineken: Ein Wiederholungstäter
Dies ist nicht das erste Mal, dass Heineken gegen Wettbewerbsgesetze verstößt.
- Im Jahr 2007 wurde das Unternehmen von der Europäischen Kommission zu einer Geldstrafe in Höhe von 219 Millionen Euro verurteilt, weil es sich an einem Kartell mit seinem Rivalen AB InBev und anderen Bierriesen beteiligt hatte.
- 2019 schloss Heineken einen Vergleich in Höhe von 2,5 Millionen US-Dollar mit US-Regulierungsbehörden wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens.
- Im Jahr 2020 wurde Heineken UK zu einer Geldstrafe von 2 Millionen Pfund verurteilt, weil es »schwerwiegend und wiederholt« gegen die Wettbewerbsregeln für Kneipenbetreiber verstoßen hatte.
- Heineken wurde vom britischen Ombudsmann, dem Pubs Code Adjudicator, als »Wiederholungstäter« bezeichnet.
Neben der Verletzung von Wettbewerbsgesetzen umfasst das Täterprofil von Heineken weitere unethische Geschäftspraktiken, die von Steuerhinterziehung bis hin zu schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen, zum Beispiel in Afrika, reichen. Das Buch »Heineken in Afrika« hat viele der Verbrechen von Heineken gegen die afrikanische Bevölkerung untersucht und aufgedeckt. Einige davon sind:
- Unterstützung der Apartheid,
- Mitschuld am Völkermord,
- Unterstützung von autoritären Regimen und Zusammenarbeit mit Rebellengruppen,
- Ausbeutung von jungen Frauen,
- sexueller Missbrauch,
- gravierende Probleme mit dem Schutz der Arbeitnehmerrechte, und
- aggressives politisches Lobbying zur Behinderung, Vereitelung und Unterminierung der öffentlichen Gesundheitspolitik.
Bier in Afrika
»Dieses Buch über die Missstände in Afrika zwang Heineken, das Bußgewand anzulegen. Olivier van Beemen ist der Stachel im Fleisch des Bierbrauers Heineken in Afrika. Der investigative Journalist macht seine Sache so gut, dass sich das Unternehmen in Gottes Namen entschieden hat, seine Geschäfte offen zu legen. (…) Er schreibt es mit großer Geschwindigkeit auf.«
Rezension in Volkskrant
»Machen Sie keinen Kreuzzug daraus, dafür sind Sie viel zu jung«, warnte Heineken-Spitzenmann Jean-François van Boxmeer, den Autor von »Heineken in Afrika« (2015), bei ihrem ersten Treffen. Es motivierte den Enthüllungsjournalisten Olivier van Beemen, noch tiefer in die afrikanischen Praktiken des weltberühmten Bierbrauers einzudringen. In »Bier voor Afrika« (Bier für Afrika) wartet er mit sensationellen neuen Enthüllungen und Analysen auf, die ein Bier auf der Terrasse von nun an anders schmecken lassen werden. Diesmal haben sich die Tore der Zentrale geöffnet und Heinekens Vorstand kommt ausführlich zu Wort. Das neue Buch ist eine Fortsetzung des gefeierten Heineken in Afrika und ist jetzt auch in englischer und französischer Sprache erschienen. Übersetzungen ins Italienische und Slowenische werden 2020 folgen.
Quelle: MOVENDI International
Übersetzt mit www.DeepL.com