Der Bundestag hat am 6. Juni 2024 den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP »zur Änderung des Konsumcannabisgesetzes und des Medizinal-Cannabisgesetzes« verabschiedet.
Der Gesundheitsausschuss hatte den Entwurf des Cannabiskonsumgesetzes und des Cannabismedizingesetzes im Laufe der Beratungen noch in einem Punkt geändert. Gestrichen wurde das Verbot der Zusammenlegung verschiedener Tätigkeiten von Beschäftigten in Cannabis-Clubs. Demnach dürfen Cannabis-Clubs bezahlte Mitarbeiter*innen mit verschiedenen Tätigkeiten beauftragen, die nicht unmittelbar mit dem gemeinschaftlichen Eigenanbau oder der Weitergabe von Cannabis zusammenhängen. Damit soll der organisatorische Aufwand verringert werden.
Das Änderungsgesetz dient der Umsetzung einer Protokollerklärung, die die Bundesregierung in der Sitzung des Bundesrates am 22. März 2024 bei der Beratung des Cannabisgesetzes abgegeben hat. Damit soll den Bedenken und Wünschen der Länder Rechnung getragen werden. Mit dem Gesetzentwurf soll die im Cannabiskonsumgesetz vorgesehene Evaluation ausgeweitet und die Kontrolle von Anbauverbänden durch die Länder flexibilisiert werden. Außerdem soll den Ländern ein Handlungsspielraum im Umgang mit Großanbauflächen eingeräumt werden. Ein Entschließungsantrag der Gruppe Die Linke zum Gesetzentwurf wurde abgelehnt.
Ebenfalls vom Bundestag verabschiedet wurde der Koalitionsentwurf eines Gesetzes »zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften«, mit dem erstmals ein Cannabis-Grenzwert von 3,5 ng/ml im Straßenverkehrsrecht festgeschrieben wird. Der verabschiedete Gesetzentwurf regelt darüber hinaus ein Alkohol- und Cannabisverbot am Steuer. Ein Cannabisverbot gilt während der zweijährigen Probezeit und für unter 21-Jährige – hier gilt der Grenzwert von 3,5 ng/ml nicht. Die Bußgeldkatalog-Verordnung sieht bei erstmaliger Überschreitung der 3,5 ng/ml-Grenze folgende Regelungen analog zur Überschreitung der 0,5 Promille-Grenze vor: 500 € Bußgeld und 1 Monat Fahrverbot. Bei wiederholter Überschreitung erhöht sich das Bußgeld auf 1.000 € und 3 Monate Fahrverbot. Abgelehnt wurde ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion »Für die Vision Zero und gegen die Erhöhung des Grenzwertes für Cannabis im Straßenverkehr«.
Mehr Cannabiskonsum, weniger Gesundheitsschutz!
Am Freitag, den 23. Februar 2024, wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung »zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften« (Cannabisgesetz – CanG) vom Bundestag verabschiedet. Die Ziele des Gesetzes sind bekannt: Rückgang des Schwarzmarktes, weniger Kriminalität, Entstigmatisierung der Konsument*innen, weniger verunreinigtes Cannabis, mehr Gesundheitsschutz, Entlastung der Polizei, effektive Sozialarbeit. Doch welche Folgen und »Nicht-Folgen« sind tatsächlich zu erwarten?
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Starke Wirtschaftsinteressen hinter Cannabis-Legalisierung
Mit der Legalisierung in mehreren US-Bundesstaaten und einer wachsenden Debatte über Legalisierung in Europa ist eine Industrie mit starken Wirtschaftsinteressen entstanden, die sich für die Lagalisierung einsetzt.
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Quelle: Fachinfo des Paritätischen