Neunkirchen (Saar), 6. Oktober 2023. Verbraucher*innen haben ein Recht auf Information: Inhaltsangaben und Gesundheitswarnungen gehören auch auf Flaschen mit alkoholischen Getränken.
Alkoholkonsum ist weit verbreitet und scheint in Deutschland bei vielen Gelegenheiten einfach dazuzugehören. Genau 10 Liter reinen Alkohols trank jede Bundesbürgerin und jeder Bundesbürger im Jahre 2020. Das entspricht in etwa einer Badewanne voll Bier, Wein und Spirituosen.
Obwohl inzwischen jede*r Deutsche weiß, dass es nicht gesund sein kann, ein Nervengift zu trinken, geht der Konsum nur sehr zögerlich zurück. Der gesundheitliche und wirtschaftliche Schaden durch Alkoholkonsum ist nach wie vor immens. Gesundheitlich, wirtschaftlich und sozial. Neben der Hilfe für Menschen mit Suchtproblemen und deren Angehörige setzen sich die Guttempler*innen dafür ein, dass in Deutschland weniger Alkohol getrunken wird.
Gemeinsam mit Eurocare, dem Europäischen Zusammenschluss von Organisationen, die im Bereich von Sucht und Gesundheit tätig sind, fordern die Guttempler*innen aktuell die Angabe der Inhaltsstoffe auf den Etiketten alkoholischer Getränke sowie Warnhinweise für Verbraucher*innen.
Die Kennzeichnung alkoholischer Getränke in der Europäischen Union ist seit mehr als 40 Jahren Gegenstand intensiver Diskussionen. Immer wieder gab es Vorschläge der Europäischen Kommission zur Kennzeichnung, und immer wieder gelang es einer breiten Lobby der Alkoholindustrie, so viel Widerstand dagegen zu erzeugen, dass die meisten der Mitgliedstaaten einer Kennzeichnungspflicht nicht zustimmten.
Dies ist umso erstaunlicher, als auf jeder Mineralwasserflasche die Inhaltsstoffe detailliert angegeben werden müssen, während auf Bier-, Wein- und Spirituosenflaschen die Angabe des Alkoholgehalts ausreicht. Der Alkoholindustrie gelingt es immer wieder, den Mythos von der Reinheit des angebotenen Getränks aufrechtzuerhalten und die Inhaltsstoffe zu verschleiern. Das muss sich ändern. Wie die EU in einer Erklärung von 2017 schrieb:
Auf der Grundlage der überprüften Informationen konnte die Kommission keine objektiven Gründe feststellen, die das Fehlen von Informationen über die Zutaten und den Nährwert auf allen alkoholischen Getränken rechtfertigen würden.«
Warum ist das so? Weil es der Alkoholindustrie gelungen ist, alkoholische Getränke mit mehr als 1,2 Volumenprozent von einer entsprechenden Regelung der Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV Nr. 1169/2022) auszunehmen. Offenbar, weil die Umsätze wichtiger sind als die Gesundheit der Bürger*innen.
Fast genauso verhält es sich mit Warnhinweisen. Gerade für Schwangere ist klar: Keine alkoholischen Getränke während der Schwangerschaft! Und die Alkoholfreiheit gilt doch auch für Kraftfahrer*innen, Lokführer*innen und Pilot*innen. Sie gilt am Arbeitsplatz und sie gilt für ehemals abhängige Menschen. Darüber muss immer wieder informiert werden. Gestaltungsvorschläge gibt es genug. Einzelne Hersteller haben gelegentlich auch schon – schlecht wahrnehmbare – Warnhinweise gedruckt, die der Branche als Alibi dazu dienen, gesetzliche Regelungen zu verhindern. Irland führt als erstes EU-Land 2026 obligatorische und gut lesbare Warnhinweise ein.
Fredric Schulz, Vorsitzender der Guttempler in Deutschland:
Deshalb setzen wir uns weiterhin dafür ein, dass alkoholische Getränke gekennzeichnet und Warnhinweise aufgedruckt werden müssen. Freiwillige Angebote der Hersteller helfen hier nicht weiter. Diese verzögern staatliche Entscheidungen, die wir dringend brauchen.«
Quelle: Medienmitteilung zum Guttemplertag 2023 der Guttempler in Deutschland e. V.