Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) setzt sich in einem jetzt veröffentlichten Positionspapier gegen die Ausgrenzung suchtgefährdeter und suchtkranker Menschen und für den gesellschaftlichen Zusammenhalt ein. Die DHS betont die grundlegende Bedeutung der Demokratie für einen intakten Rechtsstaat, in dem Freiheit und Sicherheit gleichermaßen geachtet und umgesetzt werden. Sie unterstreicht die Bedeutung des Schutzes und der Verteidigung des Grundgesetzes. Darüber hinaus erklärt die DHS, verfassungsfeindlichen Bestrebungen klar entgegenzutreten und ihnen mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln entschlossen entgegenzutreten.
Autor*innen: Eva Egartner, Andrea Hardeling, Gabriele Sauermann und Heike Timmen
Quelle: Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e. V.
Datum der Veröffentlichung: 21. Oktober 2024
Resolution gegen Ausgrenzung und für gesellschaftlichen Zusammenhalt
Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e. V. (DHS) sieht ihre Aufgabe darin, ein Höchstmaß an Wirksamkeit für die präventiven und helfenden Tätigkeiten zur Unterstützung von suchtgefährdeten und suchtkranken Menschen zu erreichen. Damit soll letztlich die Ausgrenzung von Menschen mit substanzgebundenen und nicht substanzgebundenen Konsumstörungen verhindert und der soziale Zusammenhalt gestärkt werden.
Extremismus in all seinen Formen stellt eine ernsthafte und wachsende Bedrohung für den sozialen Frieden, die Sicherheit und die Grundwerte unserer Gesellschaft dar. Extremistische Ideologien und Handlungen führen zu Konflikten und Spaltung, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt gefährden.
Durch unsere Mitglieder und die Erfahrungen ihrer Einrichtungen nehmen wir verstärkt wahr, dass Sprache und Stil zunehmend verrohen. Verunglimpfungen, Beleidigungen und Gewalt in der Sprache dürfen nicht toleriert werden. Menschenfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus sind entschieden abzulehnen. Für sie kann es kein Verständnis und keine Rechtfertigung geben.
Wir brauchen eine gesamtgesellschaftliche Debatte über die Verantwortung eines jeden Einzelnen für die Demokratie und den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Je mehr Menschen sich zu Demokratie, Toleranz und Menschenwürde bekennen, desto mehr stärkt das auch in politisch schwierigen Zeiten unsere Gesellschaft und unser Land.
Wir stehen daher für unsere Werte Vielfalt, Offenheit, und Toleranz. Diese sind für uns unverzichtbare Prinzipien, die geschützt und gefördert werden müssen.
Der Vorstand der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e. V. beschließt:
- Die DHS betont die grundsätzliche Bedeutung der Demokratie für einen intakten Rechtsstaat, in dem Freiheit und Sicherheit gleichermaßen Achtung und Umsetzung finden. Die DHS unterstreicht die Wichtigkeit des Schutzes und der Verteidigung des Grundgesetzes.
- Die DHS erklärt, verfassungsfeindlichen Bestrebungen klar entgegenzutreten und mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln gegen sie entschlossen vorzugehen. Deshalb unterstützt die DHS, jede im Rahmen des Grundgesetzes und der Gesetze mögliche Form, sichtbare Zeichen gegen die Radikalisierung der Gesellschaft zu setzen.
- Alle Menschen sind gleich und gesellschaftlich und politisch gleichwertig zu behandeln. Die DHS stellt fest, dass diese Maxime für sie eine herausgehobene Bedeutung in Bezug auf die Unterstützung von Menschen mit Suchterkrankungen hat. Auch diese Menschen dürfen nicht ausgegrenzt werden, so wie es in der deutschen Geschichte bereits schon einmal geschehen ist. Menschen mit Behinderung wurden im Nationalsozialismus Opfer von Gewalt und Verfolgung. Mutmaßlich »erbkranke« Trinker wurden von den öffentlichen Wohlfahrtsbehörden erfasst und es wurden Sterilisationsanzeigen vorgenommen. Straffällig gewordene »Trinker« konnten ab 1933 nach Verbüßung einer Haftstrafe bis zu zwei Jahre in eine Trinkerheilanstalt eingewiesen werden. Zudem wurden unter den Nationalsozialisten alkoholabhängige Menschen, gemeinsam mit anderen stigmatisierten Gruppen, als sogenannte »Asoziale« staatlich verfolgt, vor allem wenn sie arbeits- und wohnungslos waren.
Aufgrund unserer Geschichte setzt sich die DHS dafür ein, dass suchtgefährdete und suchtkranke Menschen nie wieder Ächtung und Verfolgung erleiden müssen und ein Leben in der Mitte der Gesellschaft führen können.
Quelle: DHS