Mädchen sitzt vor dem Bildschirm eines Laptops, auf dem gefüllte Biergläser zu sehen sind.

Das Leben der Kinder vermischt sich zunehmend zwischen der digitalen und der physischen Welt, wobei virtuelle und reale Erfahrungen in ihrem Alltag ineinander übergehen. Die Gewährleistung der Online-Sicherheit für Kinder wird in Europa zu einem immer wichtigeren Anliegen.

Die meisten Kinder wachsen mit digitalen Geräten auf, die ihnen ständigen Zugang zum Internet ermöglichen. Dies kann Vorteile und Chancen mit sich bringen, aber auch erhebliche Risiken für die Entwicklung und die körperliche und geistige Gesundheit der Kinder mit sich bringen.

Alle sind im Online-Bereich verletzlich, aber das gilt besonders für Kinder.«
Titelseite des WHO-Positionspapiers 'Making the WHO European Region the healthiest online environment for children'.

Das Regionalbüro der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für Europa ist bestrebt, den Kontinent zu einem sicheren Ort für das Aufwachsen von Kindern zu machen. Der Schwerpunkt liegt auf der Berücksichtigung von Gesundheitsdeterminanten, um die Umwelt – sowohl die physische als auch die online/virtuelle – zu einem gesundheitsförderlichen Ort für Kinder zu machen.

Die Online-Sicherheit von Kindern ist daher ein wachsendes Anliegen der WHO in Europa. Kinder wachsen mit Online-Geräten auf, die ihnen einen ständigen Zugang zum Internet ermöglichen. Dies erweitert die Lebenswelt der Kinder, kann aber auch zu erheblichen Beeinträchtigungen führen, die zum Teil auf die Auswirkungen der Einführung von künstlicher Intelligenz (KI) und Big Data-gestützter zielgerichteter Werbung zurückzuführen sind, die die Grundlage für den Betrieb dieser Plattformen bilden. Auch wenn es wichtig ist, alle Kinder vor schädlichen Inhalten zu schützen, sollte das Internet es Kindern verschiedener Altersgruppen ermöglichen, Inhalte zu nutzen, die ihrem Entwicklungsstand entsprechen.

In ihrem Bericht über die Rolle des digitalen Umfelds im Leben von Kindern teilt die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) die Online-Risiken für Kinder in vier Hauptkategorien ein:

  1. Inhaltsrisiken,
  2. Verhaltensrisiken,
  3. Kontaktrisiken und
  4. Verbraucherrisiken.

Die Online-Risiken für Kinder sind auf eine Reihe von Faktoren zurückzuführen, darunter die große Menge an Fehlinformationen und digitalem Marketing, denen sie ausgesetzt sind, Cyber-Mobbing und das Risiko, ausgebeutet zu werden, während sie online sind. Alle diese Faktoren sind potenziell schädlich für Kinder.

Während sich das Online-Umfeld immer weiter ausbreitet, sind nationale und regionale Regelungen zur Minimierung des potenziellen Schadens durch Fehlinformationen in Verzug geraten, was zu Sicherheitsproblemen für Kinder führt. Jede*r ist im Online-Umfeld verwundbar, aber Kinder sind besonders gefährdet. Das Konzept der »digitalen Verwundbarkeit« wurde eingeführt, um die vielen Aspekte des Internets zusammenzufassen, die die Verwundbarkeit aller Internetnutzer*innen und insbesondere von Kindern erhöhen.

Die Stellungnahme soll Regierungen dabei unterstützen, einheitliche Forderungen an Online- und Technologieunternehmen zu formulieren, mit dem übergeordneten Ziel, ein sicheres Online-Umfeld zu gewährleisten, in dem sich Kinder gesund entwickeln können.

Diese Forderungen stützen sich auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes (UNKRK), insbesondere auf die Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) über die Rechte des Kindes in Bezug auf das digitale Umfeld:

zu erläutern, wie die Vertragsstaaten das Übereinkommen in Bezug auf das digitale Umfeld umsetzen sollten, und Leitlinien für einschlägige gesetzgeberische, politische und sonstige Maßnahmen bereitzustellen, um die vollständige Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Übereinkommen und den dazugehörigen Fakultativprotokollen im Lichte der Chancen, Risiken und Herausforderungen bei der Förderung, Achtung, dem Schutz und der Verwirklichung aller Rechte des Kindes im digitalen Umfeld sicherzustellen.«

Die vier wichtigsten Grundsätze sind

  1. Nichtdiskriminierung,
  2. das Wohl des Kindes,
  3. das Recht auf Leben, Überleben und Entwicklung sowie
  4. die Achtung der Meinung des Kindes.

Diese Rechte werden jedoch häufig missachtet, da Kinder im Internet häufig Gewalt, Pornografie, Ausbeutung und Missbrauch ausgesetzt sind. Das Risiko für Kinder, im Internet Schaden zu erleiden, wird sowohl durch den Zugang zu nicht altersgerechten Diensten als auch durch Algorithmen und andere auf Kinder ausgerichtete Ansätze erhöht.

Kinder müssen auch vor der Vermarktung ungesunder Produkte und Dienstleistungen geschützt werden, darunter Lebensmittel mit einem hohen Gehalt an gesättigten Fettsäuren, Transfettsäuren, freiem Zucker und/oder Salz (HFSS), tabak- und nikotinhaltige Produkte, Alkohol und Glücksspiele. Der Schutz der Kinder vor diesen Schäden erfordert die Zusammenarbeit einer Reihe von Akteuren, darunter Regierungen, Industrie, Zivilgesellschaft und Regulierungsbehörden. Es müssen kontinuierlich Schritte unternommen werden, um Kinder vor ungeeigneten Inhalten zu schützen, unter anderem durch die Entwicklung altersgerechter Standards.

Der Schutz der Kinder vor diesen Schäden erfordert die Zusammenarbeit von Regierungen, Industrie, Zivilgesellschaft und Regulierungsbehörden.«
Eine Zusammenarbeit mit der Industrie war bisher selten gesundeitsfördernd. [Anmerkung der Redaktion]

Die seit mehr als zwei Jahrzehnten durchgeführte Forschung zu Online-Viktimisierung zeigt vorhersehbare Risiken im Zusammenhang mit spezifischen Merkmalen digitaler Plattformen und gut verstandene Maßnahmen zur Risikominderung auf. Kontinuierliche Forschung ist für das Verständnis neuer Online-Trends und ‑Entwicklungen und ihrer potenziellen Gesundheitsrisiken sowie für die anschließende Umsetzung evidenzbasierter Maßnahmen zum Schutz von Kindern und ihrer Gesundheit im Internet unerlässlich.

Die Verantwortung der Regierungen, einen kinderrechtsbasierten Ansatz zu verfolgen, ist die Grundlage für eine gute Regierungsführung und wird sich auf das Handeln der Wirtschaftsakteure auswirken. Die Allgemeine Bemerkung Nr. 16 (2013) der UN-Kinderrechtskonvention betont die Notwendigkeit, dass Staaten »über einen angemessenen rechtlichen und institutionellen Rahmen verfügen, um die Rechte des Kindes zu achten, zu schützen und zu verwirklichen und um Abhilfe zu schaffen, wenn sie im Rahmen wirtschaftlicher Tätigkeiten und Aktivitäten verletzt werden«.

Das WHO-Regionalbüro für Europa unterstützt die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte. Darin wird eine umfassende Sorgfaltspflicht in Bezug auf die Rechte des Kindes gefordert, einschließlich des Prozesses, mit dem Unternehmen die Auswirkungen auf alle Rechte des Kindes, einschließlich des Rechts auf Gesundheit, bewerten und managen. Dieser Prozess umfasst alles von der Ermittlung der Auswirkungen bis hin zur Gewährleistung wirksamer Beschwerdemechanismen und des Zugangs zu Rechtsmitteln.

Die Empfehlungen der WHO, die von den Mitgliedstaaten auf der 63. Weltgesundheitsversammlung 2010 angenommen wurden, fordern nationale und internationale Maßnahmen, um die Auswirkungen der Vermarktung von HFSS-Lebensmitteln auf Kinder zu reduzieren. In den Empfehlungen betont die WHO die Notwendigkeit, sowohl die Marketingexposition (Menge, Häufigkeit und Reichweite der Marketingkommunikation für ungesunde Lebensmittel für Kinder) als auch die Macht (Prävalenz der verwendeten spezifischen Techniken) zu bewerten.

In dieser Stellungnahme werden Forderungen formuliert, die der Gesundheitssektor in die nationalen Diskussionen und die Entwicklung von Initiativen zur Online-Sicherheit von Kindern einbringen sollte.

Forderungen zur Online-Sicherheit von Kindern

  1. Jedes Kind muss vor Gewalt, Ausbeutung und Missbrauch im Internet geschützt werden
  2. Kinderrechte müssen von Regierungen und Wirtschaftsunternehmen respektiert werden
  3. Jede Person unter 18 Jahren muss als Kind anerkannt werden
  4. Kinder müssen vor ungesundem Marketing geschützt werden
  5. Die Datenerhebung bei Kindern sollte auf ein Minimum reduziert und nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden
  6. Monitoring und Evaluierung sollten transparent sein
  7. Verbesserung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit
  8. Kindergesundheit sollte immer Vorrang haben

1. Jedes Kind muss vor Gewalt, Ausbeutung und Missbrauch im Internet geschützt werden

Kinder haben heute früher Zugang zum Internet und verbringen mehr Zeit online als jede Generation vor ihnen. Jede Sekunde gehen weltweit zwei Kinder zum ersten Mal online. Um die Sicherheit von Kindern im Internet zu gewährleisten, müssen mehrere Aspekte berücksichtigt werden, die auf den ersten Blick nichts mit Gesundheit zu tun haben. Viele Kinder erhalten gewalttätige oder beunruhigende Nachrichten von Gleichaltrigen oder Klassenkameraden, insbesondere über soziale Medien oder Instant-Messaging-Plattformen. Kinder werden auch mit gewalttätigen Inhalten, Fehlinformationen und beunruhigenden Nachrichten konfrontiert. Das Internet kann ein Ort des Missbrauchs sein, an dem sich Kinder oft allein fühlen. Solche Inhalte können die psychische und physische Gesundheit von Kindern beeinträchtigen. Weitere Online-Risiken sind die Verletzung der Privatsphäre und die Sammlung von Daten über Kinder, die später für gezieltes Marketing verwendet werden.

2. Kinderrechte müssen von Regierungen und Wirtschaftsunternehmen respektiert werden

Kinder haben ein Recht auf Gesundheit, gesunde Ernährung, Privatsphäre und Schutz vor Ausbeutung. Die Regierungen müssen sicherstellen, dass diese Rechte sowohl online als auch offline respektiert werden.

In der Konsensresolution des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen über die Förderung, den Schutz und die Ausübung der Menschenrechte im Internet heißt es: »Die gleichen Rechte, die Menschen offline haben, müssen auch online geschützt werden.« Nach den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte haben Staaten und Unternehmen eine menschenrechtliche Verantwortung, der sie gerecht werden müssen. Diese Prinzipien basieren auf den bestehenden Verpflichtungen der Staaten, die Menschenrechte und Grundfreiheiten zu achten, zu schützen und zu verwirklichen, sowie auf der Verpflichtung der Unternehmen, alle geltenden Gesetze einzuhalten und die Menschenrechte zu achten, da sie als spezialisierte Organe der Gesellschaft besondere Aufgaben wahrnehmen. Darüber hinaus ist es notwendig, dass angemessene und wirksame Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen, wenn Rechte und Pflichten verletzt werden.

Kommerzielle Akteur*innen müssen sicherstellen, dass das Prinzip des Kindeswohls Vorrang vor Profit und finanziellen Vorteilen hat.

3. Jede Person unter 18 Jahren muss als Kind anerkannt werden

Die Definition, wer als Kind zu betrachten ist, ist von Land zu Land, von Plattform zu Plattform und von Online-Dienst zu Online-Dienst sehr unterschiedlich. Um sicherzustellen, dass alle Kinder den Schutz erhalten, den sie benötigen, sollte immer die Definition in Artikel 1 der UN-Kinderrechtskonvention verwendet werden: »Ein Kind ist jeder Mensch, der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat.«

Online- und Technologieunternehmen müssen Wege finden, ihre Dienste so zu gestalten, dass alle Kinder vor Schaden und Ausbeutung geschützt sind.

Entwicklung eines kohärenten Alterssicherungskonzepts, das eine klare Unterscheidung zwischen erwachsenen und kindlichen Nutzer*innen ermöglicht

Während Alterssicherungsmechanismen Kinder vor bestimmten Inhalten schützen können, besteht die Kehrseite der Medaille darin, dass sie sensible Daten preisgeben oder den Zugang zu Informationen oder die Online-Beteiligung einschränken können. Alterssicherungssysteme müssen verhältnismäßig, minimal invasiv und robust gegenüber sich verändernden Online-Umgebungen sein und den Prinzipien der Einfachheit und Standardisierung folgen. In diesem Bereich wurde bereits viel Arbeit geleistet. Beispiele für bereits bestehende oder in Entwicklung befindliche Alterssicherungssysteme sind ISO/IEC JTC 1/SC 27 der Internationalen Organisation für Normung, die sich mit Informationssicherheit, Cybersicherheit und dem Schutz der Privatsphäre befasst, und die Initiative eIDAS (elektronische Identifizierung, Authentifizierung und Vertrauensdienste) 2.0 der Europäischen Kommission, die auf der eIDAS-Verordnung von 2014 aufbaut.

Ein internationaler Standard, der an das sich wandelnde Online-Umfeld angepasst werden kann und sicherstellt, dass Alterssicherungsmaßnahmen wirksam und angemessen bleiben, sollte idealerweise in allen Ländern der Europäischen Region der WHO eingeführt werden. Ein solcher Standard sollte dazu dienen, Kinder vor allen Formen des Online-Bedrohungspotenzials, einschließlich des digitalen Marketings, zu schützen.

4. Kinder müssen vor ungesundem Marketing geschützt werden

Die Nutzung der Daten von Kindern, um sie gezielt anzusprechen und ihr Verhalten zu kommerziellen Zwecken zu manipulieren, untergräbt ihr Recht auf Privatsphäre. Verschiedene Studien zeigen, wie anfällig Kinder und Jugendliche für Marketing sind und welche schädlichen Auswirkungen es auf ihr Gesundheitsverhalten hat, indem es ungesunde Produkte normalisiert, zu ungesunden Körperbildern beiträgt, positive Markenbilder schafft und zu (übermäßigem) Konsum anregt. Die Fähigkeit von Kindern, Online-Werbung zu erkennen, ist gering, zumal Lebensmittelunternehmen Marketingtechniken einsetzen, die die Grenzen zwischen Unterhaltung und Werbung verwischen. Behavioural Targeting – die Nutzung des Online-Verhaltens und des soziodemografischen Profils einer Person für zielgerichtete Werbung – nutzt die Anfälligkeit von Kindern weiter aus und ermutigt sie, Produkte zu konsumieren, die nicht den Ernährungsempfehlungen entsprechen. Dies ist besonders problematisch, da Verhaltensweisen, die in der Kindheit beginnen, mit größerer Wahrscheinlichkeit auch im Erwachsenenalter beibehalten werden. Um Kindern ein gesundes Aufwachsen zu ermöglichen, sollten daher Anstrengungen unternommen werden, Einflüsse, die ungesunde oder schädliche Verhaltensweisen fördern, so weit wie möglich zu reduzieren.

Klare verbindliche Vermarktungsbeschränkungen, die von Regierungen auferlegt werden, haben sich als wirksam erwiesen und können die Gesamtexposition gegenüber Lebensmittelvermarktung und Marketingtechniken, die auf Kinder abzielen, verringern. Solche Beschränkungen können auch der öffentlichen Gesundheit zugute kommen, indem sie den Kauf ungesunder Lebensmittel verringern und andere unbeabsichtigte Folgen verhindern.

Einschränkung aller Arten von schädlichem Marketing für Kinder

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass schädliches Marketing an Kinder verhindert wird, einschließlich der Exposition gegenüber HFSS-Lebensmitteln, Alkohol, Tabak- und Nikotinprodukten, Cannabis, Glücksspielen und anderen gesundheitsschädlichen Produkten und Verhaltensweisen. Diese Produkte und Dienstleistungen sollten in keiner Weise an Kinder vermarktet werden.

Nutzung von WHO-Instrumenten zur Verfolgung harmonisierter und einheitlicher Ansätze

Die WHO hat eine Reihe von Instrumenten, Rahmenwerken und Leitlinien entwickelt, die die Länder in ihrem nationalen Kontext anwenden können. Ein Beispiel ist das Nährwertprofilmodell (NPM), ein Instrument zur Klassifizierung und Einstufung von Lebensmitteln nach ihrer Nährwertzusammensetzung, um zu verhindern, dass ungesunde Lebensmittel und Getränke an Kinder vermarktet werden. Ein weiteres Beispiel ist der CLICK-Überwachungsrahmen, der eine objektive Überwachung der Exposition von Kindern gegenüber schädlichem Marketing ermöglicht.

Solche Instrumente sollten in der Europäischen Region der WHO eingeführt werden, um einen kohärenten und objektiven Schutz von Kindern vor schädlichem Marketing zu gewährleisten.

Einbeziehung des Markenmarketings in die bestehenden Regelungen

Neue Marketingstrategien haben einen wachsenden Einfluss auf Kinder. Beim Markenmarketing geht es darum, die Produkte oder Dienstleistungen einer Marke so zu bewerben, dass die Marke als Ganzes aufgewertet wird, indem Beziehungen zwischen der Marke und den Verbraucher*innen aufgebaut und aufrechterhalten werden und die Markenattribute vermarktet werden. Der Einsatz anspruchsvoller integrierter Markenstrategien in immersiven Online-Medien bietet Vermarkter*innen die Möglichkeit, Beziehungen zwischen jungen Verbraucher*innen und Marken auf interaktive und direkte Weise und auf einer sozialen Ebene aufzubauen, die in traditionellen Medien nicht vorhanden ist.

Da Lebensmittel in der Markenwerbung nicht dargestellt werden, können weder das NPM der WHO noch Regelungen, die dieses Modell verwenden, zur Einteilung von Lebensmitteln in solche, für die an Kinder geworben werden darf, und solche, für die nicht geworben werden darf, herangezogen werden. Daher müssen neue Klassifizierungsmethoden speziell für Markenprodukte entwickelt werden. Eine kontinuierliche Zusammenarbeit mit Expert*innen ist notwendig, um Instrumente zu entwickeln, die sowohl von Regierungen als auch von Online- und Technologieunternehmen genutzt werden können, um Marken zu identifizieren, die nicht an Kinder beworben werden sollten.

Kontinuierliche Beobachtung neuer Trends und anstehender Herausforderungen

Das Internet entwickelt sich ständig weiter, und Kinder sind für Innovationen im Internet besonders empfänglich. Online-Spiele, Technologien der virtuellen Realität und Dienste, die auf künstlicher Intelligenz (KI) und maschinellem Lernen basieren, sind aufgrund ihrer Neuartigkeit größtenteils noch nicht reguliert, obwohl es in der Europäischen Union (EU) durch das EUAI-Gesetz einige Fortschritte bei der ersten Regulierung von KI gegeben hat.

Ein Verständnis des sich ständig weiterentwickelnden digitalen Marketing-Ökosystems ist für Entscheidungsträger*innen im Bereich der öffentlichen Gesundheit nach wie vor unerlässlich. So sind beispielsweise Spiele ein beliebter digitaler Vertriebskanal für das Marketing an Kinder, das Marketing über Werbespiele, In-Game-Werbung, Social-Media-Influencer*innen und Livestreaming-Plattformen für Videospiele umfasst. Virtuelle Markenwelten werden manchmal speziell zur Förderung einer Marke entwickelt (und sind oft über Markenwebsites zugänglich), können aber auch Teil umfassenderer Spiele oder Spielplattformen sein, deren primäres Ziel die Unterhaltung der Spieler*innen ist. Neuartige Plattformen erfordern eine Überwachung und spezifische Forschung, um eine optimale Gestaltung der Jugendschutzmaßnahmen zu ermöglichen. Es wird empfohlen, verbindliche und zukunftssichere Rechtsvorschriften so zu gestalten, dass sie flexibel genug sind, um diese neu entstehenden Plattformen und Werbemethoden einzubeziehen und wirksam einzuschränken.

Interdisziplinäre Arbeitsgruppen sollten eingerichtet werden, um solche Innovationen zu beobachten, den Online-Raum ständig zu überprüfen, mögliche Schäden für Kinder zu erkennen und eine angemessene und zukunftssichere Gesetzgebung zu entwickeln.

Notwendigkeit verbindlicher Vermarktungsregeln angesichts unwirksamer Selbstregulierung

Es hat sich gezeigt, dass die Ko- und Selbstregulierung der Industrie Kinder nicht wirksam vor schädlichem Marketing schützt. Dies macht deutlich, dass die Regierungen verbindlichen Ansätzen auf der Grundlage der WHO-Empfehlungen Vorrang einräumen müssen, um schädliches Marketing für Kinder einzudämmen.

Es hat sich gezeigt, dass die Selbstregulierung der Industrie Kinder nicht wirksam vor schädlichem Marketing schützt.«

5. Die Datenerhebung bei Kindern sollte auf ein Minimum reduziert und nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden

Die Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) der UN-Kinderrechtskonvention zu den Rechten von Kindern in Bezug auf das digitale Umfeld enthält einen Abschnitt über das Recht auf Privatsphäre, in dem auf die Gefahren hingewiesen wird, die sich aus der Erhebung und Verarbeitung von Daten über Kinder ergeben können.

Dennoch sammeln viele Websites, Anwendungen und Online-Dienste Tausende von Datenpunkten, einschließlich des Standorts von Kindern (und anderen Nutzer*innen). In der Allgemeinen Bemerkung Nr. 25 heißt es: »Die Vertragsstaaten sollten gesetzgeberische, administrative und andere Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die Privatsphäre von Kindern von allen Organisationen und in allen Umgebungen, die ihre Daten verarbeiten, geachtet und geschützt wird.« Wenn die Erhebung von Daten aus funktionalen Gründen unbedingt erforderlich ist, sollten der Zweck und das Verfahren der Datenerhebung in klarer und kindgerechter Sprache erläutert werden. Daten sollten niemals verkauft, an Dritte weitergegeben, für Marketingzwecke verwendet oder in irgendeiner Weise kommerzialisiert werden. Wenn die Zustimmung zur Datenerhebung eingeholt wurde, haben Kinder das Recht, ihre Zustimmung zu widerrufen. Darüber hinaus sollten Kinder das Recht haben, vergessen zu werden, das heißt, sie sollten verlangen können, dass ihre Daten von Online-Plattformen und ‑Umgebungen gelöscht werden.

Ein Großteil der Datenerfassung erfolgt über kostenlose Anwendungen, die in App-Stores erhältlich sind. Es sollte daher sichergestellt werden, dass die von Kindern genutzten Apps und Software keine privaten Daten sammeln und/oder verkaufen. Strenge nationale Standards können dazu beitragen, regionale Datenschutzgesetze wie das Gesetz über digitale Dienste, die Datenschutz-Grundverordnung und die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste zu ergänzen, die den Ländern nur Mindestanforderungen auferlegen.

Ein existierendes Beispiel ist der United Kingdom Children's Code (oder Ageappropriate Design Code), der 15 Standards enthält, die von Online-Diensten eingehalten werden müssen. Der Kodex soll sicherstellen, dass Online-Dienste die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen zum Schutz der Daten von Kindern im Internet einhalten.

6. Monitoring und Evaluierung sollten transparent sein

Wie in den Empfehlungen der WHO betont wird, sollte eine regelmäßige und transparente Überwachung nach derselben Methodik durchgeführt werden, um Vergleiche im Zeitverlauf zu ermöglichen. Die Überwachung ist für die Beurteilung der Wirksamkeit von Vermarktungsbeschränkungen und deren Umsetzung von entscheidender Bedeutung.

Forderung nach konsequenter und transparenter Offenlegung von Technologien, Algorithmen und Verfahren, die Auswirkungen auf die Gesundheit von Kindern haben

Die EU-Gesetzgebung über digitale Dienste verpflichtet sehr große Online-Plattformen, alle systemischen Risiken, die sich aus der Gestaltung, dem Betrieb und der Nutzung ihrer Dienste für Kinder ergeben, einschließlich negativer Auswirkungen auf das körperliche und geistige Wohlbefinden der Nutzer*innen, zu ermitteln, zu analysieren und zu bewerten. Kinder können über ihre Dienste Inhalten ausgesetzt sein, die ihre Gesundheit und ihre körperliche, geistige und sittliche Entwicklung beeinträchtigen können. Nach dieser Risikobewertung sind die Plattformen verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die festgestellten Risiken zu mindern.

Im Rahmen des in der UN-Kinderrechtskonvention verankerten zentralen Prinzips des Kindeswohls müssen regelmäßig Folgenabschätzungen und Bewertungen von Gesundheitsrisiken sowie eine Evaluierung von Abhilfemaßnahmen durchgeführt und den nationalen Regierungen, der WHO und Gesundheitsexpert*innen zur Verfügung gestellt werden.

Die Plattformen sollten den Regierungen gegenüber vollständig und durchgängig transparent machen, wie sie mit Daten umgehen, wie ihre internen Technologien, Algorithmen und Prozesse funktionieren und wie sie sich auf die Gesundheit und die Online-Sicherheit von Kindern auswirken. Datenschutzverletzungen sollten öffentlich gemacht werden.

7. Verbesserung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit

Um möglichst effektiv zu sein, sollten die Anforderungen an Online- und Technologieunternehmen zwischen den Mitgliedstaaten harmonisiert werden. Dies sollte eine Reihe von Themen umfassen, einschließlich der Definition des Alters von Kindern, Datenschutzrichtlinien und Beschränkungen für schädliches Marketing gegenüber Kindern.

Eine Folge der Globalisierung ist, dass digitales Marketing und andere Online-Inhalte weltweit und nicht nur im Ursprungsland wahrgenommen werden. Um eine wirksame Durchsetzung von Marketingbeschränkungen zu gewährleisten, müssen die Vorschriften in allen Mitgliedstaaten harmonisiert werden.

In einigen Wirtschaftsunionen gibt es bereits Abkommen, die sich mit der Frage von Mindestanforderungen befassen. Ein Beispiel für eine solche Vereinbarung ist die EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste. Solche Vereinbarungen sollten die nationalen Regierungen jedoch nicht daran hindern, strengere Vorschriften zu erlassen.

8. Kindergesundheit sollte immer Vorrang haben

Psychische Probleme und körperliche Folgen können die Folge sein, wenn Kinder viel Zeit in einem weitgehend unregulierten Online-Raum verbringen. Im Sinne des Vorsorgeprinzips sind weltweit einheitliche Regelungen zum Schutz der Gesundheit von Kindern im Internet erforderlich.

Im Weltbericht der WHO zur psychischen Gesundheit: Psychische Gesundheit für alle verbessern wird die Notwendigkeit hervorgehoben, die Qualität des Umfelds in Gemeinschaften und digitalen Räumen als eine der vier Schlüsselstrategien zur Verringerung von Risiken und zur Stärkung von Schutzfaktoren zu verbessern; es wird betont, wie wichtig es ist, Erfahrungen, die der psychischen Gesundheit von Kindern schaden können, zu minimieren und sichere Räume für sie im Internet zu schaffen. Zwar wurden bereits viele Lösungsansätze für die Schaffung gesünderer Online-Umgebungen für Kinder vorgeschlagen, aber es besteht immer noch die Notwendigkeit, weitere Untersuchungen anzustellen und innovative Ansätze zu entwickeln, um so dem wichtigen Ziel näher zu kommen, die Europäische Region der WHO zur gesündesten Online-Umgebung für Kinder zu machen.

Quelle: WHO-Regionalbüro Europa

Übersetzt mit www.DeepL.com