Gegen Testkäufe, mit deren Hilfe die alltäglichen, selbstverständlichen und bislang weitgehend ungeahndeten Verstöße gegen den Jugendschutz aufgedeckt werden, wird von interessierter Seite gerne angeführt, dass diese illegal seien, da Minderjährige zum Gesetzesbruch angeleitet würden. Einmal davon abgesehen, dass diese Rechtsauffassung nicht verfängt, da das Jugendschutzgesetz zwar den Verkauf, nicht jedoch den Kauf unter Strafe stellt, hat die Landesregierung von Oberösterreich in ihrem Landesjugendschutzgesetz eine interessante Rechtslage geschaffen:

Die Zahl alkoholabhängiger Frauen nimmt deutlich zu: Vor dieser Entwicklung warnte Univ.-Prof. Michael Musalek, Leiter der größten Suchtklinik Österreichs, des Anton-Proksch-Instituts (API) in Wien-Kalksburg, bei den Alpbacher Gesundheitsgesprächen. »Vor Kurzem noch kam auf vier alkoholkranke Männer eine alkoholkranke Frau, doch wir nähern uns dem Verhältnis 3:1. In 20 Jahren wird bereits auf nur zwei alkoholkranke Männer eine alkoholkranke Frau kommen.« Bei den jugendlichen Problemtrinkern unter 16 gebe es jetzt schon dieses 2:1-Verhältnis. Gerade für Frauen sei die Verfügbarkeit von Alkohol heute viel leichter als vor 20 Jahren: »Damals wäre es für viele Frauen völlig unvorstellbar gewesen, um 17 Uhr im Kaffeehaus zwei Achtel Wein zu trinken. Heute ist das nichts Besonderes.«