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Unter Jugendlichen ist zu beobachten, dass die Alkoholquelle Gastgewerbe und Verkaufsstelle an Attraktivität verliert, da – gemäß Aussagen von Jugendlichen – der Online-Verkauf bessere Chancen bietet, an Alkohol zu gelangen. Da es sich hier um einen klaren Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz handelt, der nicht geahndet wird, hat sich das Blaue Kreuz Zürich entschieden, den Sachverhalt in einer großen Testkauf-Aktion genauer zu untersuchen.
Marktcheck der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Mit einer Stichprobe im Rahmen eines Marktchecks ging die Verbraucherzentrale der Frage nach, wie Online-Händler auf ihren Internetseiten beim Verkauf alkoholischer Getränke über die Altersgrenzen gemäß Jugendschutzgesetz (JuSchG) informieren und diese kontrollieren.
Das Ergebnis zeigt deutlich, dass der Online-Einkauf von alkoholischen Getränken zu einfach ist. Der Jugendschutz beziehungsweise die Altersbeschränkung für den Kauf haben keine Priorität. Eine Alterskontrolle wird zudem in einigen Fällen auf Dritte (den Paketdienst) übertragen.
Auch wenn die gesetzliche Verpflichtung nicht klar geregelt ist, sind eine deutliche Kennzeichnung der Altersbeschränkung sowie eine geeignete Altersprüfung erforderlich. Allein die Bestätigung der Volljährigkeit per Klick reicht nicht aus. Zudem müssen die Händler über spezielle Versandmethoden sicherstellen, dass alkoholische Getränke nur an Personen abgegeben werden, die das erforderliche Mindestalter erreicht haben.