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Obwohl Online-Technologien eine wichtige Rolle in unserem Leben spielen, ist es wichtig, dass digitale Umgebungen sicher sind und Gesundheit und Wohlbefinden fördern.
Alkoholunternehmen zielen jedoch weiterhin auf Menschen ab, wenn sie online sind, und schalten Alkoholwerbung, um ihre Gewinne zu steigern.
Alkoholwerbung, Verkauf und Lieferung von Alkohol sind mittlerweile untrennbar miteinander verbunden und tragen dazu bei, dass Alkohol in Australien in immer größeren Mengen verfügbar ist.
Diese Studie liefert den Beweis dafür, dass eine deutliche Erhöhung des Anteils alkoholfreier Getränke – von 25 % auf 50 % oder 75 % – die Auswahl und den Kauf von Alkohol deutlich reduziert. Weitere Studien sind gerechtfertigt, um zu bewerten, ob diese Effekte in einer Reihe von realen Umgebungen realisiert werden.
Unter Jugendlichen ist zu beobachten, dass die Alkoholquelle Gastgewerbe und Verkaufsstelle an Attraktivität verliert, da – gemäß Aussagen von Jugendlichen – der Online-Verkauf bessere Chancen bietet, an Alkohol zu gelangen. Da es sich hier um einen klaren Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz handelt, der nicht geahndet wird, hat sich das Blaue Kreuz Zürich entschieden, den Sachverhalt in einer großen Testkauf-Aktion genauer zu untersuchen.
Marktcheck der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Mit einer Stichprobe im Rahmen eines Marktchecks ging die Verbraucherzentrale der Frage nach, wie Online-Händler auf ihren Internetseiten beim Verkauf alkoholischer Getränke über die Altersgrenzen gemäß Jugendschutzgesetz (JuSchG) informieren und diese kontrollieren.
Das Ergebnis zeigt deutlich, dass der Online-Einkauf von alkoholischen Getränken zu einfach ist. Der Jugendschutz beziehungsweise die Altersbeschränkung für den Kauf haben keine Priorität. Eine Alterskontrolle wird zudem in einigen Fällen auf Dritte (den Paketdienst) übertragen.
Auch wenn die gesetzliche Verpflichtung nicht klar geregelt ist, sind eine deutliche Kennzeichnung der Altersbeschränkung sowie eine geeignete Altersprüfung erforderlich. Allein die Bestätigung der Volljährigkeit per Klick reicht nicht aus. Zudem müssen die Händler über spezielle Versandmethoden sicherstellen, dass alkoholische Getränke nur an Personen abgegeben werden, die das erforderliche Mindestalter erreicht haben.