
Mit einem breiten Bündnis aus mehr als 60 Verbänden, Organisationen und Fachgesellschaften appelliert unsere Initiative »Kinder ohne Alkohol und Nikotin« an die Bundesregierung, das bestehende Verbot des Inverkehrbringens von Nikotinbeuteln in Deutschland beizubehalten und konsequent durchzusetzen. Eine Aufhebung dieses Verbots wäre aus Sicht des Jugend- und Gesundheitsschutzes das falsche Signal. Mit großer Sorge beobachten wir deshalb Bestrebungen, die eine Zulassung des Verkaufs von Nikotinbeuteln in Deutschland zum Ziel haben.
Nikotinbeutel (Pouches) sind ein neuartiges, tabakfreies Nikotinprodukt, das meist zwischen Lippe und Zahnfleisch platziert wird. Das darin enthaltene Nikotin wird über die Mundschleimhaut aufgenommen. Der Nikotingehalt kann dabei erheblich variieren und ist nicht immer eindeutig aus den Herstellerangaben ersichtlich.
Nikotinbeutel dürfen in Deutschland derzeit aufgrund ihrer Einstufung als neuartige Lebensmittel nicht in den Verkehr gebracht werden. Dieses Verbot muss bestehen bleiben. Eine Aufhebung des Verbots würde die Verfügbarkeit, Sichtbarkeit und Vermarktungsmöglichkeiten dieser Nikotinprodukte erhöhen und somit den Einstieg in den Nikotinkonsum erleichtern – insbesondere auch für Menschen, für die andere Tabak- und Nikotinprodukte bislang nicht attraktiv sind. Zugleich würde dies die Präventionsanstrengungen, insbesondere bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, erschweren.
Nikotinbeutel bergen erhebliche gesundheitliche Risiken
Besonders besorgniserregend ist die Verbreitung von Nikotinbeuteln unter Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Laut dem Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) hatten im Jahr 2025 bereits 5,5 Prozent der 12- bis 17-Jährigen und 18,9 Prozent der 18- bis 25-Jährigen Erfahrungen mit Nikotinbeuteln gemacht.
Nikotin hat ein hohes Abhängigkeitspotenzial und kann insbesondere bei Kindern und Jugendlichen die Gehirnentwicklung beeinträchtigen. Unabhängig vom Alter birgt der Konsum zudem kardiovaskuläre Risiken. Auch Schädigungen der Mundgesundheit durch Nikotinbeutel sind bereits bekannt. Die langfristigen gesundheitlichen Auswirkungen des Konsums von Nikotinbeuteln können derzeit noch nicht ausreichend beurteilt werden.
Auch die Nikotinaufnahme kann erheblich sein. Laut dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) können Nikotinbeutel Nikotinspiegel im Blut erzeugen, die mit denen nach dem Konsum einer herkömmlichen Zigarette vergleichbar sind. Bei hochdosierten Produkten wurden sogar höhere Werte festgestellt.
Nikotinbeutel werden gezielt attraktiv gemacht
Die gesundheitlichen Risiken werden dadurch verschärft, dass Nikotinbeutel insbesondere für junge Menschen attraktiv vermarktet werden. Über soziale Medien und eine jugendaffine Produktgestaltung werden sie als Lifestyleprodukte präsentiert. Fruchtige Aromen und die Möglichkeit eines geruchsfreien und diskreten Konsums können die Hemmschwelle für die Nutzung zusätzlich senken.
Aus Sicht des Jugend- und Gesundheitsschutzes ist gerade die Kombination aus hoher Nikotinaufnahme, einfacher und diskreter Anwendung sowie einer Vermarktung, die sich an junge Zielgruppen richtet, besonders problematisch. Eine größere Verfügbarkeit und stärkere Sichtbarkeit von Nikotinbeuteln würde diese Entwicklung zusätzlich begünstigen.
Obwohl Nikotinbeutel keinen Tabak enthalten, sind es keineswegs gesundheitlich unbedenkliche Produkte. Sie ermöglichen die Aufnahme teilweise erheblicher Mengen des stark abhängig machenden Wirkstoffs Nikotin. Auch andere europäische Staaten haben auf die gesundheitlichen Risiken und die besondere Problematik des Jugendschutzes reagiert. So wurde in Belgien und den Niederlanden der Verkauf von Nikotinbeuteln untersagt. Frankreich hat ein weitreichendes Verbot oraler Nikotinprodukte eingeführt.
Wir appellieren an die Bundesregierung, keine Liberalisierung von Nikotinbeuteln durchzuführen. Das bestehende Verbot des Inverkehrbringens muss im Interesse des Jugend- und Gesundheitsschutzes beibehalten und konsequent durchgesetzt werden.
Jugendschutz vor Lobbyinteressen: Krebsforscher*innen fordern den Erhalt des Verbots von Nikotinbeuteln

Nikotinbeutel sind in Deutschland als Lebensmittel eingestuft und dürfen aufgrund ihres hohen Nikotingehalts nicht in den Verkehr gebracht werden. Aktuell betreiben die Hersteller*innen intensive Lobbyarbeit, um diese Produkte als Tabakprodukte zu kategorisieren. Das würde ihnen einen neuen, legalen Markt eröffnen. Eine aktuelle Veröffentlichung des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) erläutert, warum das bestehende Verbot eines suchterzeugenden Produkts im Sinne des Jugendschutzes und des vorbeugenden Gesundheitsschutzes sinnvoll ist und erhalten bleiben sollte.
Die Abschaffung der Tabakindustrie unausweichlich machen

Die Produkte der Tabakindustrie töten jährlich 7 Millionen Menschen und generieren gleichzeitig einen Umsatz von 880 Milliarden US-Dollar – mehr als Google, Meta und Apple zusammen. Trotz jahrzehntelanger Fortschritte bei der Tabakkontrolle passt sich die Branche schneller an als die Vorschriften weiterentwickelt werden können und stellt auf neue Nikotinprodukte um, während sie ihr auf Abhängigkeit basierendes Geschäftsmodell beibehält.
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Quelle: Newsletter der DG-Sucht
