Nach dem Scheitern des revidierten Tabakproduktegesetzes im Nationalrat hat sich gestern die Gesundheitskommission des Ständerates erneut mit der Umsetzung der Volksinitiative »Kinder ohne Tabak« befasst. Dabei setzt sie den Volkswillen bei der Regelung des Werbeverbots in Presse und Internet verfassungskonform um. Leider sind die Anträge der Kommissionsmehrheit zum Verkauf durch mobiles Verkaufspersonal und zur Verkaufsförderung für Zigarren und Zigarillos, die weiterhin an Orten erlaubt sein sollen, wo sich Kinder und Jugendliche aufhalten können, klar verfassungswidrig und müssen im Plenum korrigiert werden.
Die Trägerorganisationen der Volksinitiative nehmen mit Genugtuung zur Kenntnis, dass die Kommission bei der Regelung des Werbeverbots in Presse und Internet den Volkswillen verfassungskonform umsetzen will und mit ihren Vorschlägen sicherstellt, dass Werbung für Tabakprodukte und elektronische Zigaretten in Presseerzeugnissen und im Internet Kinder und Jugendliche nicht mehr erreicht.
Auf großes Unverständnis stoßen hingegen die offenbar knappen Mehrheitsentscheidungen der Kommission, wonach die Verkaufsförderung für Zigarren und Zigarillos sowie die mobile Verkaufsförderung entgegen den Anträgen des Bundesrates weiterhin auch an Orten zulässig sein soll, an denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten.
Das Schlupfloch für Zigarren und Zigarillos verstößt nach Ansicht aller Jurist*innen, die sich bisher zu dieser Frage geäußert haben, eindeutig gegen die Verfassung, weil eine unterschiedliche Behandlung von Zigaretten und Zigarren und Zigarillos völlig willkürlich ist, weil beides Tabakwaren sind und weil diese Werbemaßnahmen Kinder und Jugendliche erreichen können. Leider hat der Konsum von Zigarillos bei Jugendlichen zugenommen, nicht zuletzt, weil diese Tabakprodukte in zahlreichen Geschmacksrichtungen erhältlich sind. Gemäß einer repräsentativen Befragung der Aargauer Gymnasial- und Berufsschüler*innen haben 8 Prozent der 15- bis 17-Jährigen innerhalb eines Monats Zigarillos oder Zigarren geraucht.
Entgegen der klaren Verfassungsbestimmung will die Kommissionsmehrheit auch den mobilen Verkauf an öffentlichen Orten, wo sich Kinder und Jugendliche aufhalten – eine äußerst wirksame Form der Werbung – zulassen. Dies widerspricht dem Verfassungsauftrag von Volk und Ständen und muss nun vom Ständerat korrigiert werden.
Einfluss der Tabakindustrie und Jugendschutz hängen zusammen
Anlässlich des Weltnichtrauchertags am 31. Mai zeigt Sucht Schweiz auf, dass das Thema des Welttags gerade in der Schweiz hochaktuell ist. Als eines der letzten Länder der Welt hat die Schweiz die WHO-Rahmenkonvention zur Tabakkontrolle noch nicht ratifiziert, die eine deutlich stärkere Einschränkung der Tabakwerbung vorsieht. Dies ist auf die starke Stellung der großen Tabakkonzerne und das für Lobbying extrem durchlässige politische System zurückzuführen.
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Parlament versucht sich am Volkswillen vorbeizumogeln
Auf den Tag genau vor zwei Jahren haben Volk und Kantone die Initiative »Kinder ohne Tabak« an der Urne angenommen. Doch nun droht die verfassungskonforme Umsetzung am neu gewählten Parlament zu scheitern. Insbesondere bei Promotion und Sponsoring will die Gesundheitskommission des Nationalrats Ausnahmen machen, die laut Rechtsexpert*innen klar verfassungswidrig sind.
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Quelle: Medienmitteilung von Sucht Schweiz