Blick von unten auf die historische rote Backsteinfassade des Bremer Hauptbahnhofs mit dem weißen Schriftzug 'HAUPTBAHNHOF', einer großen Bahnhofsuhr, Rundbogenfenstern und steinernen Figurenreliefs vor blauem Himmel mit wenigen Wolken.

Um die Sicherheit ihrer Mitarbeitenden und Reisenden zu verbessern, verbietet die Deutsche Bahn (DB) das Trinken von Alkohol an all ihren Bahnhöfen. Die Regelung gilt bundesweit und wird bis zum 15. Oktober 2026 schrittweise an den rund 5.400 Bahnhöfen umgesetzt.

Wir verbannen das Alkoholtrinken aus unseren Bahnhöfen«, so DB-Chefin Evelyn Palla. »Zu oft mussten wir feststellen, dass dort, wo zu viel Alkohol fließt, auch die Gewalt zunimmt. Zuletzt hat uns dies der brutale und sinnlose Angriff vom vergangenen Freitag gezeigt. Deshalb kommt jetzt das Alkoholverbot an Bahnhöfen. Wir meinen es ernst mit der Sicherheit. Es geht um den Schutz unserer Mitarbeitenden und Fahrgäste.«

Die DB führt das neue Verbot im Rahmen ihres Hausrechts ein. In den nächsten Wochen sind dazu lokale Anpassungen der Hausordnungen in Abstimmung mit Kommunen, Behörden und Verwaltungen nötig.

In Deutschland gibt es bereits heute 30 alkoholfreie Bahnhöfe, darunter Köln, München und Hamburg. »Die Erfahrung dort ist eindeutig«, so Evelyn Palla.

Alkoholfrei heißt: weniger Gewalt und weniger Müll.«
Evelyn Palla

Als Nächstes werden zum 1. September die Bahnhöfe Berlin Hbf, Berlin Gesundbrunnen, Kiel und Braunschweig folgen. Bis Mitte Oktober folgen sukzessive alle weiteren Bahnhöfe in Deutschland.

Die Gastronomie ist von dem Verbot ausgenommen. Es ist weiterhin erlaubt, Alkohol verschlossen im Gepäck oder als Einkauf mitzuführen. Bei Verstößen gegen das Alkoholkonsumverbot wird ein Platzverweis erteilt. Im Wiederholungsfall erteilt die DB ein Hausverbot.

Seit langem trägt die Gewerkschaft der Polizei (GdP) über ihren Bezirk Bundespolizei gebetsmühlenartig den Zusammenhang zwischen Alkohol und Gewalt der Öffentlichkeit vor. Alexander Poitz, stellvertretender GdP-Bundesvorsitzender, erklärte gegenüber dem »Tagesspiegel«: »Bahnhöfe und Reisezentren sind seit Längerem Hotspots kriminellen Geschehens. Vermehrt kommt es dort zu Gewaltstrafen im Zusammenhang mit Alkohol und weiteren berauschenden Mitteln. Widerstandshandlungen gegen Sicherheitskräfte sind nahezu an der Tagesordnung.«

Wir haben bereits positive Erfahrungen mit den Alkoholverboten in den Bahnhöfen in Hamburg und Bremen gemacht. Dort ist die Zahl der Straftaten auch durch das Verbot zurückgegangen. Die Zielrichtung, Alkoholverbote durchzusetzen, begrüßen wir grundsätzlich. Mit Skepsis reagieren wir jedoch, wenn in den Bars und Restaurants in Reisezentren und in den Bordrestaurants der Züge weiter Alkohol konsumiert werden darf.«

Poltz sprach sich ferner für ein Alkoholverbot in den Zügen aus.

Betrachtet man die Gewalttaten gegenüber dem Zugpersonal, kommt man an einem Alkoholverbot in Zügen nicht vorbei. Und das muss dann auch für das Bordbistro gelten.«
Gewerkschaft der Polizei

In erster Linie sei die DB gefordert, ihr Hausrecht durchzusetzen.

Zur Strafverfolgung unterstützt die Bundespolizei. Diese kommt schon jetzt mit zusätzlichen Aufgaben wie Veranstaltungen und Grenzkontrollen oft ans Maximum des Machbaren. Das angekündigte Alkoholverbot wird auch Wirkung auf die Bundespolizei entfalten, sodass rechtzeitig Schwerpunkte gesetzt und weiteres Personal zur Verfügung gestellt werden muss. Dennoch: Die Deutsche Bahn ist eindeutig in der Pflicht, entsprechendes Sicherheitspersonal vorzuhalten. Nichts ist schlimmer als ein Vollzugsdefizit.«

Auch der Fahrgastverband Pro Bahn ist laut seinem baden-württembergischen Landesvorsitzenden dafür, das Alkoholkonsumverbot konsequenterweise auf Züge auszuweiten.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe steht dem geplanten Alkoholverbot an Bahnhöfen hingegen kritisch gegenüber, da es neue Härten für obdachlose Menschen mit Alkoholkonsumstörungen mit sich bringen würde.

Ein Verbot verändert nicht die Lebenslage der Menschen, die sich am Bahnhof aufhalten, sondern verdrängt sie lediglich aus dem Blickfeld.«
Joachim Krauß, Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe

Der Bahnhof gehöre für viele zu den wenigen witterungsgeschützten und gut zugänglichen öffentlichen Orten. »Durch das Verbot werden die Menschen in Bereiche gedrängt, die weniger Schutz bieten und an die das Hilfesystem weniger gut heranreicht«, sagte Krauß. In Hamburg beispielsweise, wo ein entsprechendes Verbot bereits gilt, habe man die Erfahrung gemacht, dass die Menschen in angrenzende Stadtteile verdrängt wurden.

>Der Verband betont: Nicht jede Person, die am Bahnhof Alkohol konsumiert, ist wohnungslos und nicht jede wohnungslose Person hat eine Sucht­erkrankung. Pauschale Gleichsetzungen verstärken Stigmatisierung und werden der Lebensrealität der Menschen nicht gerecht.

Dr. Heike van Hoorn, Geschäftsführerin des Deutschen Verkehrsforums, begrüßt das geplante Verbot: »Alkohol ist nicht nur ein ›Stadtbild‹-Problem, sondern ein Unsicherheitsfaktor, insbesondere für Frauen und Mütter, die mit Kindern reisen. Aggression und übergriffiges Verhalten geht fast immer von alkoholisierten Männern aus. Es wurde Zeit, dass dem in einem viel frequentierten öffentlichen Raum Grenzen gesetzt werden.«

Andrea Noack, Autorin, Speakerin und Gründerin von Soberland, kommentiert den Schritt der DB auf Linkedin:

Wer ein Ticket hat und im ICE ein Bier oder einen Wein bestellt, darf trinken. Wer vor dem Bahnhof mit einer Dose Bier steht, bekommt einen Platzverweis und im Wiederholungsfall ein Hausverbot. Was genau unterscheidet die Wirkung der Substanz in diesen beiden Situationen? Es entsteht der Eindruck einer Zwei-Klassen-Regelung: Der gesellschaftlich akzeptierte und wirtschaftlich verwertbare Alkoholkonsum darf bleiben. Sichtbarer Konsum im öffentlichen Raum wird dagegen verbannt – mitsamt den Menschen, bei denen die Folgen dieser Substanz möglicherweise längst nicht mehr zu übersehen sind. Das löst kein gesellschaftliches Problem. Es verlagert es. Und es beschämt und stigamatisiert Menschen erneut, die häufig ohnehin schon am Rand stehen.«

»Besonders problematisch finde ich die ersten Reaktionen, nach denen Gewalt an Bahnhöfen vor allem von ›bestimmten Gruppen‹ ausgehe. Damit wird der Blick wieder von der Substanz weg und auf vermeintlich problematische Menschen gelenkt. Alkohol gilt dann im Bordbistro als Genussmittel und vor dem Bahnhof als Merkmal einer unerwünschten Personengruppe. Ein Alkoholverbot an Bahnhöfen kann ein sinnvoller Schritt sein. Aber glaubwürdig wäre es nur, wenn die Bahn die Konsequenz auch dort zieht, wo Alkohol Umsatz bringt.«

Solange Alkohol im Zug verkauft, in der Gastronomie ausgeschenkt und zugleich auf dem Bahnsteig als Sicherheitsrisiko behandelt wird, bleibt die Botschaft widersprüchlich: Das Problem ist offenbar nicht der Alkohol. Das Problem sind die Menschen, die ihn am falschen Ort und auf die gesellschaftlich falsche Weise trinken.
Andrea Noack