Anlässlich ihrer konstituierenden Kammerversammlung fordern die sächsischen Ärztinnen und Ärzte eine Kennzeichnungspflicht für Alkohol. Der Gesetzgeber sollte dazu schnellstmöglich ein einheitliches, auf den ersten Blick erkennbares und eindeutiges Symbol auf den Verpackungen aller alkoholhaltigen Lebensmittel einführen – unabhängig von der Höhe des Alkoholanteils.
Ob einem Lebensmittel Alkohol zugesetzt wurde oder in ihm enthalten ist, ist oft nicht auf den ersten Blick erkennbar. Gerade für Kinder, Schwangere, Alkoholkranke, aber auch aus religiösen oder persönlichen Gründen kann dies fatale Folgen haben.
Alle Menschen sollen die Wahl haben, was sie konsumieren wollen, und das muss für alle klar und verständlich sein. Auch für Analphabet*innen. Deshalb sollte es nach Ansicht der sächsischen Ärzteschaft ein eindeutiges Symbol sein und kein kleingedruckter Text.
Quelle: Pressemitteilung der Sächsischen Landesärztekammer