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Für die betriebliche Suchtprävention stellt das Konzept der Punktnüchternheit ein ideales Präventionsziel dar. Das Grundprinzip der Suchtprävention heißt: Verantwortliches Handeln durch Information, Aufklärung und Beratung fördern und Hilfe zur Selbsthilfe leisten. Betriebliche Suchtprävention setzt sich auf diese Weise für gesunde und sichere Arbeitbedingungen und einen suchtmittelfreien Arbeitsplatz durch »Punktnüchternheit« ein.

Vielfach ist der riskante Konsum und Missbrauch von Alkohol mit moralischen Verurteilungen, Stigmatisierungen und Reglementierungen verknüpft. Das Konzept der Punktnüchternheit entbindet uns davon, weil es nicht um Verfehlung, sondern um Verantwortung geht. Moralische Wertungen werden überflüssig, ebenso erzieherische Argumente oder gar Übergriffe in Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten. Denn es geht nicht darum, Regelverletzungen zu ahnden und zu sanktionieren, sondern darüber zu sprechen, sich miteinander über einen verantwortungsbewussten Umgang mit Suchtmitteln am Arbeitsplatz auseinander zu setzen. Eine zentrale Rolle spielen dabei das Vorbildverhalten der Personalverantwortlichen und die aktive Unterstützung durch die Interessenvertretungen.