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Die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag setzt sich dafür ein, dass zukünftig in Hessen zwischen 22 und 5 Uhr im Einzelhandel (inklusive Tankstellen und Kioske) kein Alkohol mehr verkauft werden darf. Dazu haben die Sozialdemokraten einen Gesetzentwurf zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes eingebracht, der die Verkaufszeiten analog einer bestehenden Norm in Baden-Württemberg, die noch von der Landesregierung aus CDU und FDP beschlossen worden sei, regelt. Diese Forderung entspreche auch der Position des Hessischen Städtetags.

»Längere Öffnungszeiten und eine Vielzahl von Verkaufsstellen verursachen zunehmend Gelage und Exzesse in der Umgebung der Verkaufsorte«, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der hessischen SPD-Fraktion Dr. Thomas Spies bei einer Pressekonferenz zur Vorstellung des Gesetzentwurfes am Donnerstag in Wiesbaden. Dem könne bei der momentanen gesetzlichen Regelung so ohne weiteres nicht Einhalt geboten werden. So hätten in einzelnen Fällen erst hessische Kommunen durch ein lokales Alkoholkonsumverbot der Polizei erst die Möglichkeit geben müssen, präventiv gegen angetrunkene jugendliche Randalierer im Umfeld eines Supermarktes vorzugehen.

Zudem zeige die Kriminalstatistik, dass mehr als ein Drittel aller Gewaltverbrechen unter Alkoholeinfluss stattfinde. Gerade Auseinandersetzungen zwischen jungen Trinkern fänden laut Presseberichten vermehrt an Alkoholverkaufsstellen statt und seien durch die verlängerten Ladenöffnungszeiten begünstigt. Ebenso steige seit Jahren die Zahl der jungen »Komasäufer«.

Auch die Suchthilfeorganisationen hatten bereits seit Jahren gefordert, die Verkaufszeiten für Alkohol einzuschränken. »Die Gelegenheit, sich Alkohol verschaffen zu können, führt zu übermäßigem Konsum, vor allem dann, wenn jüngere Menschen schon nennenswert Alkohol intus haben«, so Dr. Spies. Junge Leute planten nicht unbedingt, sich zu betrinken. Das Exzesstrinken entwickele sich häufig erst mit zunehmender Alkoholisierung. »Wer zu Hause feiern will, der kann sich vorher versorgen – das ist früher auch gelungen«, so Dr. Spies. Bei enthemmtem Weitertrinken am Verkaufsort oder in direkter Nachbarschaft seien aber erhebliche Probleme vorprogrammiert. »Dieser Entwicklung müssen wir entgegen wirken«, forderte Dr. Spies. »Das Bundesverfassungsgericht hat eine solche Regelung für zulässig erklärt. Wir legen daher diesen Gesetzentwurf vor und folgen damit Anregungen von Seiten der Kommunen und der Polizei«, erklärte Dr. Spies.

Erschreckend sei, dass sich die Zahl der Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die wegen akuter Alkoholvergiftung in hessischen Krankenhäusern behandelt werden mussten, sich gegenüber 2006 um ein Drittel erhöht habe. Zwar könne die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zwar positiv vermelden, dass der Alkoholkonsum junger Leute insgesamt zurückgeht. Das Problem sei aber ein zunehmendes »Komasaufen« und – damit verbunden – eine wachsende Kriminalität unter Alkoholeinfluss. Dies geschieht besonders in der Nacht, so Dr. Spies.

Viele Freiluftpartys uferten auch aus, weil Nachschub unbegrenzt zur Verfügung stünde. »Zu Beginn ist das Trinken noch mäßig, später wird der Wunsch nach mehr Alkohol immer stärker. Wenn dann unbegrenzt Nachschub rund um die Uhr zur Verfügung steht, wird das anfänglich fröhliche Beisammensein zum Trinkwettbewerb. Dies berichten uns mehr und mehr die Verantwortlichen in der Polizei«, erläuterte Dr. Spies.

Quelle: Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion Hessen